zum neuen TV-Beitrag von DER GLÖCKEL

zur neuen Publizierung von DER GLÖCKEL


Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL


Titelseite
AGB
Auto
Bild & Literatur
Blog
Computer
eBay
Ernährung
Esoterik
Film
Filmkritiken
Forum
Gesellschaft
Gesundheit
Host Europe
Impressum
Investigativ
Konsument
Kriminalität
Kunst
Leserbriefe/Fanpost
Medien
Momentaufnahme
Motorrad
Musik
Nationalsozialismus
Offene Briefe
OGH 4 Ob/71 06d
Politik
PREMIERE TV
Presse
Religion
Rezensionen
Routenplaner
Satire
Sport
Suche
Tiere
Tourismus
TV-DER GLÖCKEL
Umfragen
Umwelt
Veranstaltungen
Verkehr
VOICE
Werbung kritisch
Wetter D|A|CH
Wirtschaft
Wissenschaft
Zeugen Jehovas
Zitate


Serien:
DER SCHWARZE RING


Pflegeskandal HILFSWERK
Die deutsche Sprache geht den Bach hinab
"Juristische Spitzfindigkeiten"
Sequenzschnitt Strasse
Zuckergehalt in Getränken
Sexualität und weibliches Geschlecht in der Werbung
Das Spiel der Mächte
Deutsche Flotte
Weitere Medien des Herausgebers

Rechtswidrige Weigerung der Pfandrückzahlung bei ZIELPUNKT

ZIELPUNKT verweigerte die PfandauszahlungZIELPUNKT-Markt lehte die Auszahlung abDer Thematik um das Pfand und dessen Rückzahlung bei Getränkeflaschen ist DER GLÖCKEL im Zuge eines Konsumententests bei ZIELPUNKT nachgegangen. Der erste Test mit drei leeren Glaspfandflaschen verlief positiv - ZIELPUNKT-Mitarbeiter verweigerten die Auszahlung des Betrages von 87 Cent mit der Begründung: "Das dürfen wir nicht" und im Zuge des Kundengespräches erfuhren wir auch weitere namentlich genannte Filialen, in denen Konsumenten genauso die Auszahlung verweigert wird. Resultat: NEGATIV NEGATIV.

Mit dieser bedenklichen und wie sich auch im Zuge der Recherchen herausstellte, rechtswidrigen Vorgangsweise, seitens der ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG konfrontierten wir mit einer Sachverhaltsdarstellung die zuständige Pressereferentin sowie zur Klärung der rechtlichen Komponenten den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Und weil die erste Stellungnahme von Frau JANOTKA, der Abteilungsleitung Personal- und Kundenmanagement von ZIELPUNKT eindeutig inhaltlich "abweichend" der Sachverhaltsschilderung war, veröffentlichen wir in Folge, den Originalwortlaut unserer Anfrage. Dies deshalb, weil deren Antwort uns veranlasste nicht nur zum Telefon zu greifen und ihre falsche Auslegung unmissverständlich klar zu stellen, sondern wir wollten einfach auch wissen, wer die Unwahrheit sprach. War es jetzt die Konzernleitung, oder die Dienstnehmer der Supermarktkette, wobei sich schon im Grundsatz die Frage stellt, welches Motiv die Dienstnehmer haben sollten, eine Pfandauszahlung zu verweigern, wenn nicht die Vorgabe des Konzerns diese gebieten sollte?

Der Wortlaut der PRESSEANFRAGE an die ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG:

ZIELPUNKT Pfand bezahlt - Auszahlung verweigert"In einer Filiale Ihrer Supermarktkette führte ich am heutigen Tage einen Konsumententest durch. Dabei wurden drei von mir in einem ZIELPUNKT erworbene Getränkeflaschen für die beim Kauf ein Pfand zu entrichten war in den dafür vorgesehenen Rückgabeautomaten eingebracht und dafür ein Bon mit dem Pfandbetrag automatisiert ausgegeben.

An der Kasse legte ich den Pfandbon vor um den Betrag ausbezahlt zu bekommen. Der namentlich bekannte Mitarbeiter Ihres Unternehmens weigerte sich mit folgender Aussage den Betrag auszuzahlen: "Das darf ich nicht." Auf Nachfrage gab er weiters an, daß er aus der Filiale XXX käme und es dort dem Personal auch nicht gestattet sei, Pfand auszuzahlen. Auf mein Ersuchen jemanden von der Filialleitung hinzuzuziehen klingelte er worauf eine weitere mir ebenso namentlich bekannte Mitarbeiterin zur Kasse kam und die Ablehnung der Auszahlung bestätigte. Selbst der logischen Erklärung nach, daß ich in einem ZIELPUNKT das Pfand mittels Bargeld bezahlt hätte und mir dieses nach Retournierung der Flaschen in ordnungsgemäßen Zustand zustehen müsse, half nicht um Ihr Personal zur Auszahlung zu bewegen. Ich verließ den ZIELPUNKT-Markt im Besitz des Pfand-Bons.

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich jetzt folgende Fragen, um dessen Beantwortung ich Sie hiermit ersuche:

1.) Warum weigert sich ZIELPUNKT ein entrichtetes Pfand ordnungsgemäß zu retournieren? Es kann doch nicht zulässig sein, daß Ihr Unternehmen einerseits Geld als Pfand entgegen nimmt und andererseits dessen Auszahlung nach Rückbringung des Pfandgegenstandes verweigert?

2.) Ist es seitens von ZIELPUNKT als Konzernstrategie anzusehen durch Verweigerung der Auszahlung des entrichteten Pfandbetrages Konsumenten zu einem Einkauf zu zwingen?

3.) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Auszahlung des Pfandbetrages verweigert?

4.) Wie kommt, wie im gegenständlichen Fall ein Konsument dazu mit entsprechendem Aufwand (KFZ-Benützung) nochmals ggf. zu einem späteren Zeitpunkt sich ihm zustehendes Geld abzuholen?

In Anbetracht der Angaben Ihres Personals, das diese Vorgangsweise in allen Filialen praktiziert wird, wobei namentlich Filialörtlichkeiten genannt wurden, darunter auch jene aus der Ihr Mitarbeiter stammt, wird von einer Ausweisung der Filiale und Namensnennung der Dienstnehmer Abstand genommen."

Vier Tage später traf die Antwort der Abteilungsleiterin, Frau JANOTKA, der ZIELPUNKT-Zentrale wie folgt ein:

Faksimile aus der Stellungnahme des ZIELPUNKT-Konzerns
Faksimile aus der Stellungnahme der ZIELPUNKT-Zentrale

hier klicken - nur nächsten Seite

© Copyright 2009 DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten

Bookmark and Share