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Rechtswidrige Weigerung der Pfandrückzahlung bei ZIELPUNKT
Mit dieser bedenklichen und wie sich auch im Zuge der Recherchen herausstellte, rechtswidrigen Vorgangsweise, seitens der ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG konfrontierten wir mit einer Sachverhaltsdarstellung die zuständige Pressereferentin sowie zur Klärung der rechtlichen Komponenten den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Und weil die erste Stellungnahme von Frau JANOTKA, der Abteilungsleitung Personal- und Kundenmanagement von ZIELPUNKT eindeutig inhaltlich "abweichend" der Sachverhaltsschilderung war, veröffentlichen wir in Folge, den Originalwortlaut unserer Anfrage. Dies deshalb, weil deren Antwort uns veranlasste nicht nur zum Telefon zu greifen und ihre falsche Auslegung unmissverständlich klar zu stellen, sondern wir wollten einfach auch wissen, wer die Unwahrheit sprach. War es jetzt die Konzernleitung, oder die Dienstnehmer der Supermarktkette, wobei sich schon im Grundsatz die Frage stellt, welches Motiv die Dienstnehmer haben sollten, eine Pfandauszahlung zu verweigern, wenn nicht die Vorgabe des Konzerns diese gebieten sollte? Der Wortlaut der PRESSEANFRAGE an die ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG:
An der Kasse legte ich den Pfandbon vor um den Betrag ausbezahlt zu bekommen. Der namentlich bekannte Mitarbeiter Ihres Unternehmens weigerte sich mit folgender Aussage den Betrag auszuzahlen: "Das darf ich nicht." Auf Nachfrage gab er weiters an, daß er aus der Filiale XXX käme und es dort dem Personal auch nicht gestattet sei, Pfand auszuzahlen. Auf mein Ersuchen jemanden von der Filialleitung hinzuzuziehen klingelte er worauf eine weitere mir ebenso namentlich bekannte Mitarbeiterin zur Kasse kam und die Ablehnung der Auszahlung bestätigte. Selbst der logischen Erklärung nach, daß ich in einem ZIELPUNKT das Pfand mittels Bargeld bezahlt hätte und mir dieses nach Retournierung der Flaschen in ordnungsgemäßen Zustand zustehen müsse, half nicht um Ihr Personal zur Auszahlung zu bewegen. Ich verließ den ZIELPUNKT-Markt im Besitz des Pfand-Bons. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich jetzt folgende Fragen, um dessen Beantwortung ich Sie hiermit ersuche: 1.) Warum weigert sich ZIELPUNKT ein entrichtetes Pfand ordnungsgemäß zu retournieren? Es kann doch nicht zulässig sein, daß Ihr Unternehmen einerseits Geld als Pfand entgegen nimmt und andererseits dessen Auszahlung nach Rückbringung des Pfandgegenstandes verweigert? 2.) Ist es seitens von ZIELPUNKT als Konzernstrategie anzusehen durch Verweigerung der Auszahlung des entrichteten Pfandbetrages Konsumenten zu einem Einkauf zu zwingen? 3.) Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Auszahlung des Pfandbetrages verweigert? 4.) Wie kommt, wie im gegenständlichen Fall ein Konsument dazu mit entsprechendem Aufwand (KFZ-Benützung) nochmals ggf. zu einem späteren Zeitpunkt sich ihm zustehendes Geld abzuholen? In Anbetracht der Angaben Ihres Personals, das diese Vorgangsweise in allen Filialen praktiziert wird, wobei namentlich Filialörtlichkeiten genannt wurden, darunter auch jene aus der Ihr Mitarbeiter stammt, wird von einer Ausweisung der Filiale und Namensnennung der Dienstnehmer Abstand genommen." Vier Tage später traf die Antwort der Abteilungsleiterin, Frau JANOTKA, der ZIELPUNKT-Zentrale wie folgt ein:
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