Die Perfektionierung eines Medienskandals zum Holocaust
Als vorläufiger Höhe- & Schlußpunkt einer Chronologie, die in der Mediengeschichte wohl als einzigartig zu bezeichnen sein dürfte, darf ganz offiziell der SV-Bilderdienst der DIZ München GmbH in den Focus der Öffentlichkeit gestellt werden. Nicht nur, daß der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst nachweislich viele Jahre falsch deklarierte Fotos zum Holocaust "gewinnbringend" verkauft hat (Zulässigkeit dieser Formulierung laut OGH Urteil 4 Ob 71/06d zu dieser Causa) und das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) wegen der Exklusivreportage Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005 vor den Kadi zitiert wurde, weisen wir mit dem heutigen Tage einmal mehr nach, daß der Skandal seinen ultimativen Höhepunkt mit der Belassung der klagsgegenständlichen und falschen Fotos im Portal des SV-Bilderdienst erreichte.
Zur Chronologie: Am 3. April 05 veröffentlichten wir die Reportage über die von Millionen Menschen konsumierten falschen Fotos, die zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz, von zahlreichen Medien veröffentlicht wurden. Bereits am 11. April 05 ist aus einem firmeninternen Dokument der DIZ Dokumentations- & Informationszentrum München GmbH, das dem Gericht als Beweismittel durch den Kläger vorgelegt wurde, folgender Text angeführt: "Die inhaltlichen Behauptungen von Herrn Glöckel, …, haben die Kollegen in der Bild-Dokumentation geprüft und feststellen müssen, daß diese vermutlich richtig sind. Die Beschriftung der Bilder im Archiv ist demnach nicht korrekt gewesen." Mit Schreiben vom 21. April 05 teilt uns die im Auftrag der DIZ München GmbH tätige Juristin, Dr. S. Gierschmann wie folgt mit: "Um es vorab klarzustellen: … Auch ist gerade unsere Mandantin zu 1. für eine kritische Auseinandersetzung mit Bildern aus Zeiten des Holocaust." Wie ernst es dem SV-Bilderdienst und einer sachlich richtigen Darstellung zu den Holocaustfotos war und ist, zeigten wir auch plakativ mit der Reportage "Holocaust - MG Süddeutscher Verlag kontra DER GLÖCKEL". Im August 05 stellt das Handelsgericht Wien nach Prüfung der eingebrachten Beweismittel selbst durch den Kläger, der die unrichtigen Daten eingestand definitiv wie folgt fest: "Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich widerspruchsfrei aus den vorgelegten Bescheinigungsmitteln." Im Juni 06 bringt das Urteil vom Obersten Gerichtshof in Österreich einen Durchbruch für den von uns praktizierten Qualitätsjournalismus und schmettert den Antrag auf einstweilige Verfügung der DIZ München GmbH ab. Angesichts der weiteren drohenden Niederlage des Klägers, zieht dieser nur wenige Tage vor dem Prozeß vor dem Handelsgericht Wien wegen Unterlassung, die Klage zurück ( Bericht).
Der Chefredakteur Walter Egon Glöckel hatte für diesen Prozeß bereits einen weiteren Skandal im Zusammenhang mit den falschen Holocaustfotos angekündigt, zu dessen Verlautbarung es aber dann wegen der Klagsrückziehung nicht kam. Des einen wollte er aufzeigen, daß trotz besseren Wissens das Magazin STERN die in seiner Online-Ausgabe veröffentlichten Bilder - seit ebenfalls April 05 - weder gelöscht noch mit den richtigen Bildangaben versah ( Bericht) und des weiteren (was an Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesellschaft und der Falschinformationsverbreitung im Zusammenhang mit der Darstellung des Holocaust kaum zu überbieten sein dürfte, aus dem Gesichtspunkt der privatwirtschaftlichen gewinnbringenden Vermarktung), daß alle Bilder nach wie vor im Portal des SV-Bilderdienstes mit dem Resultat falscher Stichwörter belassen wurden.
 Klartext: obwohl der zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag gehörende SV-Bilderdienst spätestens durch Ausweisung des Schriftstückes vom Handelsgericht Wien (August 05!) dokumentiert hatte ( Faksimile), daß die Bildangaben falsch waren, standen die Fotos bis 11. September 06 unter der Stichwortabfrage "Konzentrationslager Auschwitz", "Auschwitz" und "Konzentrationslager Polen" zur Verfügung. Zusätzlich, hat der Medienanwalt und Vetreter von Glöckel, Dr. Albrecht Haller, noch einige Wochen vor dem anberaumten Prozeßtermin (18.9.06) die juristische Vertretung der Gegenseite während eines Telephonates auf diesem Umstand aufmerksam gemacht.
Jeder Internetnutzer, der unter diesen Stichwörtern bzw. einer entsprechenden Kombination im Portal der DIZ München recherchierte, bekam all diese Fotos zu Gesicht - die nachweislich weder aus Auschwitz noch aus Polen stammten. Die nachgestellten Fotos, wie DER GLÖCKEL dokumentierte, waren Inszenierungen die in Dachau aufgenommen wurden.
Zu diesem Sachverhalt schickten wir an den Geschäftsführer der DIZ München GmbH, Herrn Dr. G. Mauler via e-Mail an den svbilderdienst.de sowie per Fax am 11. September 06 eine Anfrage.
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Die Bilddarstellungen erfolgen ausschließlich zur Illustration und Dokumentation der Reportage. Ein etwaig vorhandenes Copyright wird durch diese Darstellung nicht berührt und verbleibt bei den Rechteinhabern.
Zur vergrößerten Ansicht der Faksimile aus dem Portal des SV-Bilderdienstes gelangen Sie durch Klick auf die jeweilige Abbildung

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