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DEUTSCHER PRESSERAT - Zahnlosigkeit zu falschen Holocaust Fotos im STERN
Den Fall um die langjährige Verbreitung von den falschen Fotos zum KZ Auschwitz und Auschwitz-Birkenau reportierten wir ausführlich unter
Um nach so langer Zeit endlich eine Berichtigung erwirken zu können, sahen wir in der Berufung dieses freiwilligen Selbstkontrollinstrumentariums der Journalisten- und Verlegerverbände den vorvorletzten möglichen Weg. Die freundliche Dame am Telefon ersuchte uns nach ausführlicher Schilderung des Sachverhaltes sämtliche zur Verfügung stehende Unterlagen mit der Beschwerde zu übermitteln. Wenn es um die Richtigstellung zu historischen und bedeutsamen Ereignissen geht, die Millionen Opfer betreffen, dann scheuen wir keine Mühen und Aufwendungen um sachlich auch alle notwendigen Informationen beizustellen. Die Beschwerde umfaßte somit einen Schriftsatz von 41 Seiten inkl. dem
"Wir kommen zurück auf Ihre oben genannte Eingabe. Sie beschweren sich über die Online-Bildergalerie des STERN zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und Auschwitz-Birkenau sowie über die Printausgabe des STERN Nr. 5/2005. In den Veröffentlichungen werden Fotos gedruckt, die dem Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau zugeordnet werden. Sie bitten um Prüfung, ob dieser Beitrag gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstößt. Die Behandlung Ihrer Beschwerde ist uns leider nicht möglich. Die Veröffentlichung des Printartikels im Mai 2005 und die Erstveröffentlichung des Onlinebeitrages im April 2005 liegen inzwischen länger als ein Jahr zurück. § 2 Abs. 2 der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats vom 18.09.2006 sieht vor, dass der Deutsche Presserat in der Regel keine Beschwerden über Vorgänge annimmt, die selbst oder deren Erstveröffentlichung länger als ein Jahr zurückliegen. Eine inhaltliche Prüfung der Veröffentlichungen kann daher nicht stattfinden. Wir bitten dafür um Verständnis." Erstens haben wir dafür kein Verständnis - müssen wir auch nicht angesichts der vorliegenden Fakten und zweitens wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn uns die Mitarbeiterin vom Deutschen Presserat diesen Umstand schon im Zuge des Telefonates mitgeteilt hätte? Wir hätten Zeit und Geld gespart. Daß ein Gremium, das sich als freiwillige Selbstkontrolle bezeichnet, es ignoriert, daß DER STERN seit 20 Monaten wissentlich falsche Angaben zum Holocaust im KZ Auschwitz verbreitet, ist eine Bravourleistung. Die Redaktion vom STERN ist offenbar der Auffassung, daß die Öffentlichkeit diesen Skandal kommentarlos hinnehmen wird - aus dem Fall zu den falschen Hitler-Tagebüchern offensichtlich nicht viel gelernt - warten wir ab. Es war ja nur die vorvorletzte Maßnahme die unsererseits gesetzt wurde um eine Richtigstellung zu erwirken, die im Grunde eine Selbstverständlichkeit sein sollte. _____
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