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Chefredakteur Glöckel ruft OBERSTEN GERICHTSHOF anIn der Causa DIZ-München GmbH, SV Bilderdienst (Mediengruppe Süddeutscher Verlag) gegen den Chefredakteur der muenchnernotizen, Walter Egon Glöckel, hat das Oberlandesgericht Wien in 2. Instanz dem Kläger in einem Punkt seines umfassenden Antrages auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Glöckel, vertreten durch den Medienjuristen Dr. Albrecht Haller, hat wegen dieses Beschlusses fristgerecht am 20. März 2006 durch seinen Anwalt den außerordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof der Republik Österreich gerichtet. Der OGH wird eine Prüfung der Einwände vornehmen, die sich gegen die Begründung des Beschlusses vom Oberlandesgericht Wien zur einstweiligen Verfügung richten und entscheiden, ob der Revisionsrekurs zulässig ist oder abgelehnt wird. Die Klage durch die DIZ-München GmbH wurde durch die Exklusivreportage ausgelöst in der die muenchnernotizen den Nachweis erbrachten, daß auch ausgerechnet im Gedenkjahr 2005 Millionen Menschen falsche Fotos zum Konzentrationlager Auschwitz und Auschwitz-Brikenau vor Augen geführt bekamen - zur Reportage Pressekontakt DER GLÖCKEL Hummelstrasse 32
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