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Strafanzeige gegen RED BULL, RTL sowie PRO7 wegen Weihnachtswerbespot
Die Konzern-Zentrale von RED BULL in Salzburg wurde von mir, der guten Ordnung halber, über die Veröffentlichung, zeitgleich mit der Absetzung der einschlägigen Pressemitteilung, informiert (siehe Beilage 1 sowie 2). Die leitende Mitarbeiterin der RED BULL GmbH, Gabi TRINKFASS, hat sich dann sogar 50 Tage nach dieser Verständigung am 14. Mai 2008 für den Veröffentlichungshinweis wie folgt bedankt: "Sehr geehrter Herr Glöckel, ich habe gerade gemerkt, daß wir uns noch gar nicht für die Information bedankt haben. Dies möchte ich hiermit nachholen und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Fuschl am See. Gabi Trinkfass“ (Beilage 3 - die einschlägige Veröffentlichung Beilage 4)
Damit ist der Nachweis erbracht, daß der Konzern spätestens zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis des Nachrichtenbeitrages sowie des Umstandes war, daß der Werbespot bei zahlreichen Menschen Ärgernis hervorgerufen hat. Dies abgesehen davon, daß mit hoher anzunehmender Wahrscheinlichkeit die RED BULL GmbH Medienbeobachtung durchführen läßt, wie dies bei Großkonzernen Usus ist, und unterschiedlichste negative Äußerungen, Einträge und Bekundungen auch anderer Stellen vorliegen hatte. Durch die Wiederausstrahlung dieses Werbespots zu Weihnachten 2008 ist der Vorsatz der Herabwürdigung religiöser Lehren in Anbetracht der vorangegangenen Geschehnisse aus meiner Sicht als definitiv gegeben anzusehen. Bis zur zurückliegenden Erstausstrahlung hat der Konzern aus meiner Sicht die Kritik bewußt in Kauf genommen. Seit den Reaktionen ab Weihnachten 2007 sowie ab Kenntnis des übermittelten TV-Nachrichtenbeitrages an die RED BULL GmbH beinhaltet jedoch jede weitere bzw. nochmalige Ausstrahlung die Absicht, sich durch die Verächtlichmachung der christlichen Religion für schlagkräftige mediale Präsenz zu sorgen und dabei bewußt und vorsätzlich das religiöse Gefühl tausender Christen zum Vorteil der medialen Diskussion zu verletzen und Ärgernis zu erregen. Die einschlägige Rechtsnorm der Herabwürdigung religiöser Lehren erfordern mehrere Verhaltensweisen, die ich wie folgt als erfüllt erachte: .) Die Öffentlichkeit: Die Tathandlung ist durch Ausstrahlen via TV-Sender öffentlich gesetzt worden - mittels des Mediums Fernsehen wurde und wird der Werbespot unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen; Durch diesen Werbespot von der RED BULL GmbH bestand nicht nur die Möglichkeit, daß er Ärgernis erregen könnte, sondern er hat tatsächlich Ärgernis erregt und dieses Ärgernis ist auch angesichts der Darstellungen berechtigt und brachte Empörung in der Gesellschaft zu Tage. Der TV-Sender PRO7 und RTL hätte aus der Verpflichtung eines Medienunternehmens, der Ethikverpflichtung, auch schon wegen der im letzten Jahr an vielen Stellen bekundeten Kritik und Verurteilung keine Ausstrahlung mehr vornehmen dürfen und handelt durch Ausstrahlung aus meiner Sicht als Beteiligter. Die Ausstrahlung von PRO7 am 25.12.2008 um 13:41 Uhr sowie von RTL am 26.12.2008 um 00:26 Uhr ist von mir elektronisch erfaßt worden, nachdem zuvor zahlreiche Mitteilungen von Medienkonsumenten eintrafen, die ihr Ärgernis zum Ausdruck brachten. Mir wurden die Sender NICK (Kinderfernsehen) und SAT1 genannt. Bei diesen Sendern laufen meine einschlägigen Anfragen hinsichtlich der Ausstrahlung. Auf PRO7 und RTL hatte ich selbst die Wahrnehmung über die Ausstrahlung während des normalen Fernsehkonsums. Walter Egon Glöckel Beilagen: X: Datenträger mit dem Nachrichtenbeitrag und dem vollständigen Werbespot der RED BULL GmbH; © Copyright 2008 DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten |
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