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ZEUGEN JEHOVAS-Führung kündigt Klage gegen Journalisten anÜber die Redaktionsanschrift DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) wurde dem Journalisten und Herausgeber Walter Egon Glöckel am 19.11.2003 ein Schreiben der Rechtsanwälte der Zeugen Jehovas, Kanzlei Moritz, Pikl und Winterlich zugestellt. Mit diesem Schreiben zeigt der bevollmächtige Rechtsvertreter im Auftrag der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e.V. Berlin, sowie der Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. Selters, in zwei Punkten folgende Verstöße auf: 1.
Der Journalist habe die Internetdomain
Eine Fristsetzung ist mit 25.11.2003 angeführt. Sollte bis zu diesem Datum die Erklärungen seitens Glöckels nicht beim Anwalt eintreffen, so sei dieser damit beauftragt, unverzüglich Klage zu erheben. Als Schadensverursacher mit einer bezifferten Schadenshöhe von 11.000.- Euro werden die Kosten seitens der Kanzlei in Höhe von 694,38 Euro dem Journalisten in Rechnung gestellt.
Die Vollmachten, die den Rechtsanwalt laut dessen Deklaration, mit der Vertretung der beiden Organisationen gegenüber Glöckel ausweisen, sind nur mit zwei Unterschriften versehen, die nur ansatzweise lesbar sind.
Da Glöckel die
Domain zeugen-jehovas.info bereits im September 2001 registrieren
ließ und sie mit den Internetseiten ab 13. Oktober 2001 veröffentlichte,
ist es offensichtlich, daß der Grund der Klageandrohung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt, also zwei Jahre später, in einer
ganz anderen Ursache begründet ist. Ebenso wurde die besagte
Publikation des sogenannten Schwarzbuches, das eine internerne
Dienstvorschrift für Führungskräfte der Zeugen Jehovas darstellt, bereits am 17. November 2001 ins Netz gestellt. Zeugen-Jehovas.info wurde
von dem Journalisten als Domain gewählt, um der Allgemeinheit
Informationen über ausschließlich Zeugen Jehovas-bezogene
Recherchen, Veranstaltungen und Materialien zur Verfügung
zu stellen. Gerade die Veröffentlichung der Zeugen Jehovas-eigenen
Publikation
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