Zum neuen TV-Beitrag von DER GLÖCKEL

zur neuen Publizierung von DER GLÖCKEL


Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL


Titelseite
AGB
Auto
Bild & Literatur
Blog
Computer
eBay
Ernährung
Esoterik
Film
Filmkritiken
Forum
Gesellschaft
Gesundheit
Host Europe
Impressum
Investigativ
Konsument
Kriminalität
Kunst
Leserbriefe/Fanpost
Medien
Momentaufnahme
Motorrad
Musik
Nationalsozialismus
Offene Briefe
OGH 4 Ob 71/06d
Politik
PREMIERE TV
Presse
Religion
Rezensionen
Routenplaner
Satire
Sport
Suche
Tiere
Tourismus
TV-DER GLÖCKEL
Umfragen
Umwelt
Veranstaltungen
Verkehr
VOICE
Werbung kritisch
Wetter D|A|CH
Wirtschaft
Wissenschaft
Zeugen Jehovas
Zitate


Serien:
DER SCHWARZE RING


Pflegeskandal HILFSWERK
Die deutsche Sprache geht den Bach hinab
"Juristische Spitzfindigkeiten"
Sequenzschnitt Strasse
Zuckergehalt in Getränken
Sexualität und weibliches Geschlecht in der Werbung
Das Spiel der Mächte
Deutsche Flotte
Weitere Medien des Herausgebers

ZEUGEN JEHOVAS-Führung kündigt Klage gegen Journalisten an

Über die Redaktionsanschrift DER GLÖCKEL (vorm. muenchnernotizen) wurde dem Journalisten und Herausgeber Walter Egon Glöckel am 19.11.2003 ein Schreiben der Rechtsanwälte der Zeugen Jehovas, Kanzlei Moritz, Pikl und Winterlich zugestellt. Mit diesem Schreiben zeigt der bevollmächtige Rechtsvertreter im Auftrag der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e.V. Berlin, sowie der Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. Selters, in zwei Punkten folgende Verstöße auf:

1. Der Journalist habe die Internetdomain Zum Sonderartikel "zeugen-jehovas.info" auf sich registrieren lassen und verletze damit das Namensrecht der Zeugen Jehovas, was zumindest mit Verwechslungsgefahr und Zuordnungsverwirrung begründet wird. Glöckel wird aufgefordert, eine dem Anwaltsbrief beigefügte Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, in der er den Verzicht auf die Domain und deren Aufgabe erklärt, ebenso die der registrierten Internetseite.

Zum Dokument Seite 1 Zum Dokument Seite 2  Zum Dokument Seite 3
Der Schriftsatz des Anwaltes
zur Ansicht des Dokumentes auf die jeweilige Abbildung mit der Maus klicken

Eine Fristsetzung ist mit 25.11.2003 angeführt. Sollte bis zu diesem Datum die Erklärungen seitens Glöckels nicht beim Anwalt eintreffen, so sei dieser damit beauftragt, unverzüglich Klage zu erheben. Als Schadensverursacher mit einer bezifferten Schadenshöhe von 11.000.- Euro werden die Kosten seitens der Kanzlei in Höhe von 694,38 Euro dem Journalisten in Rechnung gestellt.

Die Vollmachten, die den Rechtsanwalt laut dessen Deklaration, mit der Vertretung der beiden Organisationen gegenüber Glöckel ausweisen, sind nur mit zwei Unterschriften versehen, die nur ansatzweise lesbar sind.

Zur Vollmacht der Wachtturm-Gesellschaft  Zur Vollmacht der Zeugen Jehovas
Die Vollmachten der Zeugen Jehovas Organisationen

Da Glöckel die Domain zeugen-jehovas.info bereits im September 2001 registrieren ließ und sie mit den Internetseiten ab 13. Oktober 2001 veröffentlichte, ist es offensichtlich, daß der Grund der Klageandrohung zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also zwei Jahre später, in einer ganz anderen Ursache begründet ist. Ebenso wurde die besagte Publikation des sogenannten Schwarzbuches, das eine internerne Dienstvorschrift für Führungskräfte der Zeugen Jehovas darstellt, bereits am 17. November 2001 ins Netz gestellt. Zeugen-Jehovas.info wurde von dem Journalisten als Domain gewählt, um der Allgemeinheit Informationen über ausschließlich Zeugen Jehovas-bezogene Recherchen, Veranstaltungen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Gerade die Veröffentlichung der Zeugen Jehovas-eigenen Publikation Link "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" ist von großer Bedeutung, weil dort unter anderem auch seitens der Organisation die interne Vorgansgweise bei Begehung von Straftaten durch Mitglieder geregelt ist.

weiterlesen

© Copyright DER GLÖCKEL 2006 - alle Rechte vorbehalten

Bookmark and Share