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Kompetenzen und Inkompetenzen im Umfeld von Otto Schily
Beendet wurde dieses beeindruckende Telephonat in dem sich alles scheinbar im Kreis drehte, mit dem Verweis Glöckels auf das Vereinsgesetz, die ausgewiesene Zuständigkeit des Bundesminister des Innern und, daß dies eine Anzeige und kein Brief an Otto Schily war und ist. Worauf Frau Ruppelt das Telephonat wie folgt beendete: "Wenn Sie das so verstanden haben wollen, dann würden wir Ihnen zu diesem Thema noch mal schreiben."
Kopfschütteln und die Suche nach einer kompetenten Person im Innenministerium war jetzt geboten. Es gelang nach 5 Vermittlungsversuchen der Telephonistin doch einen Ansprechpartner im Referenten, Herrn Nietsch, zu finden, dem der bisherige Verlauf rund um die Anzeige geschildert wurde. Herr Nietsch brachte umsichtig zum Ausdruck, daß der "Bürgerservice", von dem das Antwortschreiben abgefaßt wurde, "vielleicht nicht fachlich beschlagen" war. Er gab weiters an, daß die Anzeige zweckmäßiger Weise an das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln geschickt werden könnte, die den Inhalt dann für das Verfahren vorbereiten würde. Glöckel wies auf dem Umstand hin, daß Formalfehler für die Anwälte der Sekte den Punkt für einen Angriff ermöglichen würden. Entsprechend des Vereinsgesetzes und der Kompetenzaufteilung steht dort ausgewiesener Maßen, der Bundesminister des Innern als Verantwortlicher. Darauf teilte Herr Nietsch mit: "Grundsätzlich zuständig ist der BMI, der macht auch die Vereinsverbote, aber fachlich sachnah vorbereiten tut´s immer das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz)." Wahrscheinlich wurde das Schreiben nicht als Anzeige angesehen … Was auch immer jetzt geschehen wird, die bisherigen Erkenntnisse zeigen nicht gerade ein rühmliches Bild der administrativen Vorgänge im Bundesinnenministerium. Fakt ist, daß eine ordnungsgemäße Anzeige bei der zuständigen Stelle eingebracht wurde, der nachzugehen ist. Fakt ist weiters, daß im Zusammenhang mit dem geheimen Gesetzbuch der Zeugen Jehovas (Gebt acht auf Euch selbst und auf die ganze Herde) und mit dessen Übergabe bereits in den 90er Jahren dem Senat in Berlin ein Exemplar vorliegt - dies ist bestätigt. Angesichts der Abläufe rund um das Verfahren um die Anerkennung der Körperschaft des öffentlichen Rechts mögen jedoch berechtigte Zweifel bestehen, ob dieses Werk jemals gänzlich von den zuständigen Personen, abgesehen von den Zeugen Jehovas, konsumiert worden ist. Vielleicht haben deren Vertreter ganz bewußt damit spekuliert, daß dieses Buch niemals als Gesamtes gelesen wird? Denn kennt man diese Inhalte auch im Zusammenhang mit Fällen aus dem realen Leben, dann hätte die Folge nur das Verbot des Vereines, dessen Auflösung, die Auflösung des Vereinsvermögens und die Aktivierung einer Vielzahl von Therapeuten und Fachleuten sein müssen. Diese werden mit Sicherheit gebraucht um den zahlreichen geblendeten und manipulierten Menschen einen Übergang in ein "normales" Leben zu ermöglichen. Der Staat hätte sich viel Geld und Zeitaufwand erspart und so manches tragisches Schicksal wäre vermieden worden. Aber zur Bearbeitung eines derartig komplexen Themas gehört mehr als nur Aktenberge anzuhäufen. Hier hätte es genügt, ein einziges Buch in seiner Gesamtheit zu erfassen, um in einem Streich eine Organisation zu eliminieren, deren eigenes Gesetzbuch die Aushöhlung jeglicher staatlicher und gesellschaftlicher Wertvorstellungen ist und teilweise auch mit Blut bezahlte Errungenschaften, wie die Demokratie, zum Eigenzweck ausschaltet. Kompetenz ist gefordert aber augenscheinlich nicht immer vorhanden ...
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