In
Schulen sollen Schüler ZEUGEN JEHOVAS verstärkt werben
Um
offensichtlich sinkenden Mitgliederzahlen entgegen zu wirken, hat
sich die Führung der ZEUGEN JEHOVAS dazu entschlossen
verstärkt auf den Einsatz von Schülern für die Anwerbung
neuer potentieller Mitglieder zurückzugreifen. In der aktuellen
Informationszeitung der ZEUGEN JEHOVAS, Jahrgang 48 Nr.: 2 (Zahl km-X
Ge 2/05) mit dem Titel "Unser Königreichsdienst" (Deutschland)
ist die Überschrift: "Am Arbeitsplatz oder in der Schule Zeugnis geben" dieser Thematik gewidmet. Dieses periodisch erscheinende
Druckwerk wird grundsätzlich nur den getauften Mitgliedern des
eingetragenen Vereines der ZEUGEN JEHOVAS zugänglich gemacht.Unter
den Begriff "Zeugnis geben" wird innerhalb der Organisation
der Predigtdienst verstanden mit dem letztendlich neue Mitglieder gewonnen
werden sollen. Der Text zu dieser Aufforderung:
"Gelegenheiten zum Zeugnisgeben: Viele schulpflichtige
Verkündiger
haben das Jahr über mehrmals Ferien. Diese eignen sich bestimmt
gut für den Hilfspionierdienst. Außerdem könnten
Jugendliche dadurch vermehrt tätig sein, dass sie in der Schule
Zeugnis geben.
Ihr werdet vielleicht überrascht sein, wie viele eurer Mitschüler
etwas über
euren Glauben wissen möchten. Warum nicht Klassenbesprechungen
oder Schulaufsätze nutzen, um Zeugnis zu geben? Andere
konnten das auch schon durch unsere Videofilme tun. Einige
haben mit Mitschülern
ein Bibelstudium begonnen und konnten ihnen helfen, so weit Fortschritte
zu machen, dass sie sich Gott hingaben und sich taufen ließen.
Das sind vorzügliche Möglichkeiten, „den Namen Jehovas
[zu] preisen" (Ps. 148:12, 13)."
"Zeugnisgeben" bedeutet
innerhalb des Vereines nichts anderes als Predigtdienst zu leisten.
Der Predigtdienst kann grundsätzlich
ohne Altersbeschränkung bei den Zeugen Jehovas von Personen ausgeübt
werden, die sich auch zu dem Hilfspionierdienst angemeldet haben. Dieser
Dienst umfasste früher eine verpflichtende Missionierungstätigkeit
im Umfang von 60 Stunden pro Monat, die dann auf 48 Stunden ( 12 Stunden
pro Woche) reduziert wurde. Ob ein Mitglied des Vereines Hilfspionierdienst
verrichten darf, darüber entscheidet der sogenannte "Älteste" einer
Ortsversammlung nach Bewerbung durch das Mitglied.
Bereits
im Vorlauf brachte die gleichnamige Publikation, Ausgabe Nr.: 12
(Zahl km-X Ge 12/04) Jg 47. vom Dezember 2004 unter der Überschrift: "Eltern,
schult eure Kinder zur Mithilfe" folgenden Text an die Mitgliedschaft
heraus:
"Kinder
können schon von klein auf lernen, wie man hilft.
Bringt ihnen bei, in den Zusammenkünften aufmerksam zu sein, wie
man predigt und sich im Königreichssaal und in der Schule vorbildlich
verhält. Lasst sie dabei mitwirken, wenn ihr etwas für andere
tut, beispielsweise den Königreichssaal reinigt oder Älteren
helft. Lasst sie die Freude verspüren, die das Geben mit sich
bringt (Apg. 20:35). Solche Schulung kann ihnen helfen, die Pioniere,
die Dienstamtgehilfen und die Ältesten von morgen zu werden."
Wer
das Alltagsleben der jüngsten Opfer dieser Organisation jedoch
genauer kennt, der weiß welchen Lebens- und Alltagsablauf sie
unterliegen. Für Begriffe wie "Kindsein" bleibt hier
nur sehr eingeschränkt Raum.
Predigtdienst
von Schülern in Schulen mit einer schleichenden
Unterwanderung der indoktrinierten Ideologie wie beispielsweise durch
Schulaufsätze und Klassenarbeiten, die in der Februar-Ausgabe
genannt werden, sollten die Alarmglocken sowohl von Eltern als auch
verantwortlichen öffentlichen Stellen läuten lassen.

Update:
In
der Redaktion trafen einige Anfragen bezüglich der monatlich
zu leistenden Hilfspionierdienststunden ein. Zur näheren Erläuterung
wird hier der Zeugen Jehovas-eigene Plan für diesen Predigtdienst
als Faksimile abgebildet. Dieser weist die wöchentlich zu leistende
Stundenanzahl von 12 aus. Zur Vergrößerung gelangen Sie
durch Klick auf die Abbildung. Dieser Musterplan für den Hilfspionierdienst
stammt ebenfalls aus "Unser
Königreichdienst", Ausgabe Nr.: 2 vom Februar 2005.


© Copyright DER GLÖCKEL 2006 - alle Rechte vorbehalten |