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Unternimmt eBay Zwangsmaßnahmen?
Eine Verkäufer-Grundregel für
den erfolgreichen Internet-Auktionshandel, die Interessenten bringen
soll, ist eine ausführliche und qualitativ
hochwertige bildliche Darstellung der zum Verkauf stehenden Gegenstände.
Je ausführlicher und umfangreicher eine Bebilderung vorgenommen
wird, umso besser für potentielle Käufer. Für das
Bebildern einer Auktion stehen dem Anbieter zwei Möglichkeiten
zur Verfügung. Zum einen kann er den eBay-eigenen Bildservice
in Anspruch nehmen, der ab dem zweiten Bild kostenpflichtig ist,
oder den persönlichen Bilderservice verwenden. Während
im ersten Fall ein oder mehrere Bilder von der eigenen Festplatte
auf die Systeme von eBay hochgeladen werden, in Folge ggf. komprimiert
und in standardisierte Größen gewandelt werden, kann das
eBay-Mitglied beim "eigenen Bilderservice" Bilder auf einem
eigenem Verzeichnis im Web lagern und von der Auktion
Für den "Eigenen Bilderservice" steht jedoch weiterhin nur eine Web-Adresse zur Verfügung. Jetzt hat ein von dieser Löschung betroffener Verkäufer folgende Möglichkeiten, die zu unterschiedlichen Resultaten führen:
1. Die Artikeleinstellung wird in gewohnter Manier vorgenommen, wobei die Bilder in die HTML-Artikelbeschreibung integriert werden. Eine entsprechende Kennzeichnung in der eBay-Maske kann nicht mehr vorgenommen werden. Resultat: Auktion ist mit Bildern versehen, diese werden jedoch nicht mehr erkannt, die Auktion ist als solche ohne Bilder ausgewiesen; Live-Ansicht einer entsprechend eingestellten Auktion (Auktion nicht mehr einsehbar)
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