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Offener Brief von Walter Egon GLÖCKEL an Armin PIKL - ZEUGEN JEHOVAS

Herr Armin Pikl!

Das Gerichtsverfahren, von der Organisation der Sie selbst angehören und das Sie in deren Auftrag gegen mich in meiner Eigenschaft als Journalist wegen der Verwendung der Domain zeugen-jehovas.info betreiben, läuft bereits im 3. Jahr, nunmehr vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Wenn es den ZEUGEN JEHOVAS schon nicht gelingt, die publizistischen Zum Reportagenindex Reportagen und Dokumentationen, die aus meiner Feder stammen, juristisch anzugreifen, dann sollte wohl das unter dieser Domain geführte kritische Informationsportal unschädlich gemacht werden.

Die ZEUGEN JEHOVAS Deutschland in der vermeintlichen Annahme, alleinig das Namensrecht für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, wurden jedoch vor knapp einem Jahr im Zuge des zur Reportage Berufungsverfahrens seitens der unabhängigen, irdischen und auf demokratischen Grundsätzen basierenden Gerichtsbarkeit darüber informiert, daß der Sachverhalt aber bei weitem nicht so gelagert ist, wie es Ihre Organisation wohl gerne sehen würde. Daß Sie und die ZEUGEN JEHOVAS längstens in Kenntnis dieses Umstandes sind, wird auch damit unter Beweis gestellt, daß ihrerseits gleich alle möglichen Namenskombinationen zu ZEUGEN JEHOVAS bei den neuen .eu-Domains zur Übersicht gesichert wurden. Um sich ggf. vor einem negativen Urteil zu drücken, kam man auf die Idee, die Domain zeugen-jehovas.info wegen des verlorenen Verfahrens zu Ihrem Geheimbuch mit dem Titel zur Reportage "Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" zu pfänden. Dabei wollen wir aber der Ehrlichkeit halber festhalten, daß Sie Herr Pikl, dieses Verfahren nur deshalb gewonnen haben, weil mir die finanziellen Möglichkeiten für das Berufungsverfahren nicht zur Verfügung gestanden sind und der Richter die Bedeutung des brisanten Inhaltes, der eindeutig, auch nach Meinung unterschiedlichster Fachleute, die von Ihnen vertretene Organisation des Verstoßes gegen internationales und nationales Recht überführt und in Abwägung des Verhältnismäßigkeit zwischen Urheberrecht und allgemeinen öffentlichen Interesse die 1:1 Veröffentlichung zulässig gewesen wäre. Einschlägige Urteile sind ja bereits entschieden worden. (Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen - OGH 2001)

Im Zuge des Pfändungsverfahrens der vormals in meinem Besitz gewesenen Domain zeugen-jehovas.info ist Ihnen zusätzlich das Bravourstück gelungen, vorerst die eigene Domain jehovas-zeugen.info zu zur Reportage pfänden, was international in Fachkreisen mit Schmunzeln zur Kenntnis genommen wurde und sich auch in einschlägigen Publikationen als amüsante Anekdote wiederfand.

Nun denn, im vergangen Jahr wurden Sie nicht müde mit zahlreichen Untergriffen versetzt, dem Amtsgericht Karlsruhe im Zuge des Einspruches zu der Domainpfändung durch meinen Rechtsanwalt Klaus Walkerling Ihre Position darzulegen. Es läuft nunmehr ein "Ping-Pong-Spiel" - Sie schreiben hin, wir geben unsere Stellungnahme ab, die wieder von Ihnen beantwortet wird und uns zur Stellungnahme vorgelegt wird - ein Jahr lang. Kommt Ihnen das nicht selbst schon lächerlich vor? Mit Ihrem Brief vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe bringen Sie es klar und unmißverständlich zum Ausdruck in dem Sie wie folgt schreiben - Auszug:

"der Schriftsatz der Gegenseite vom 20.11.2006 bestätigt den Unterzeichner darin, dass das Beschwerdeverfahren in rechtsmißbräuchlicher Weise nur deshalb weitergeführt wird, um eine Erledigung des Verfahrens vor dem OLG Koblenz zu vermeiden.“

Faksimile Schriftsatz Zeugen Jehovas - Armin Pikl
ZEUGEN JEHOVAS - zuerst klagen, dann Weiterführung des Gerichtsverfahrens wegen drohender Niederlage vermeiden - Faksimile aus dem Schreiben von Armin PIKL vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe (GZ 8 M 21915/05)

Genau das ist der Punkt, denn das OLG Koblenz hat Ihnen mitgeteilt, sofern der Einspruch gegen die Domainpfändung durchgeht, geht das Gerichtsverfahren, das Sie Herr Pikl dort zur Domain zeugen-jehovas.info eingeleitet haben weiter und angesichts der drohenden Niederlage wollen Sie das nicht. (z.B. OGH 2004 - Namensrecht, Abwägung mit dem Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK)

Rechtsanwalt Armin Pikl
Faksimile: Armin PIKL bezeichnet ein Ordentliches Gerichtsverfahren als "mißbräuchliches Treiben" in seinem Schriftsatz vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe

Es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet Sie als Jurist von einer mißbräuchlichen Weise eines Rechtssverfahrens sprechen. Im Gegensatz zu dem Gesetzbuch der ZEUGEN JEHOVAS, das bereits zuvor schon namentlich genannt wurde, basieren die Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates auf anderen Grundsätzen und diese räumen auch ganz bewußt solche Rechtsmittel und das Recht auf einen fairen Prozeß ein - kann man alles im Grundgesetz nachlesen. Daß die Gesetze und Rechtsverfahren innerhalb der ZEUGEN JEHOVAS nicht auf demokratischen Grundsätzen basieren wissen wir beide. Ihrem eigenen Rechtssystem beugen sich die bedauernswerten Angehörigen der ZEUGEN JEHOVAS jedoch auch nur aus dem Grund, weil diese einer Gehirnwäsche, die ihnen durch Ihre Organisation während der gesamten Zeit, der sie dieser angehören, unterzogen werden. Die Art und Vorgangsweise habe ich ja bereits ausführlich in Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas "Die Methodik der Dämonen der ZEUGEN JEHOVAS" dargelegt.

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© Copyright 2006 DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten

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