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Offener Brief von Walter Egon GLÖCKEL an Armin PIKL - ZEUGEN JEHOVASHerr Armin Pikl! Das Gerichtsverfahren, von der Organisation der Sie selbst angehören und das Sie in deren Auftrag gegen mich in meiner Eigenschaft als Journalist wegen der Verwendung der Domain zeugen-jehovas.info betreiben, läuft bereits im 3. Jahr, nunmehr vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Wenn es den ZEUGEN JEHOVAS schon nicht gelingt, die publizistischen Die ZEUGEN JEHOVAS Deutschland in der vermeintlichen Annahme, alleinig das Namensrecht für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, wurden jedoch vor knapp einem Jahr im Zuge des
Im Zuge des Pfändungsverfahrens der vormals in meinem Besitz gewesenen Domain zeugen-jehovas.info ist Ihnen zusätzlich das Bravourstück gelungen, vorerst die eigene Domain jehovas-zeugen.info zu Nun denn, im vergangen Jahr wurden Sie nicht müde mit zahlreichen Untergriffen versetzt, dem Amtsgericht Karlsruhe im Zuge des Einspruches zu der Domainpfändung durch meinen Rechtsanwalt Klaus Walkerling Ihre Position darzulegen. Es läuft nunmehr ein "Ping-Pong-Spiel" - Sie schreiben hin, wir geben unsere Stellungnahme ab, die wieder von Ihnen beantwortet wird und uns zur Stellungnahme vorgelegt wird - ein Jahr lang. Kommt Ihnen das nicht selbst schon lächerlich vor? Mit Ihrem Brief vom 6.12.06 an das Amtsgericht Karlsruhe bringen Sie es klar und unmißverständlich zum Ausdruck in dem Sie wie folgt schreiben - Auszug: "der Schriftsatz der Gegenseite vom 20.11.2006 bestätigt den Unterzeichner darin, dass das Beschwerdeverfahren in rechtsmißbräuchlicher Weise nur deshalb weitergeführt wird, um eine Erledigung des Verfahrens vor dem OLG Koblenz zu vermeiden.“
Genau das ist der Punkt, denn das OLG Koblenz hat Ihnen mitgeteilt, sofern der Einspruch gegen die Domainpfändung durchgeht, geht das Gerichtsverfahren, das Sie Herr Pikl dort zur Domain zeugen-jehovas.info eingeleitet haben weiter und angesichts der drohenden Niederlage wollen Sie das nicht. (z.B. OGH 2004 - Namensrecht, Abwägung mit dem Recht der freien Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK)
Es ist bemerkenswert, daß ausgerechnet Sie als Jurist von einer mißbräuchlichen Weise eines Rechtssverfahrens sprechen. Im Gegensatz zu dem Gesetzbuch der ZEUGEN JEHOVAS, das bereits zuvor schon namentlich genannt wurde, basieren die Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates auf anderen Grundsätzen und diese räumen auch ganz bewußt solche Rechtsmittel und das Recht auf einen fairen Prozeß ein - kann man alles im Grundgesetz nachlesen. Daß die Gesetze und Rechtsverfahren innerhalb der ZEUGEN JEHOVAS nicht auf demokratischen Grundsätzen basieren wissen wir beide. Ihrem eigenen Rechtssystem beugen sich die bedauernswerten Angehörigen der ZEUGEN JEHOVAS jedoch auch nur aus dem Grund, weil diese einer Gehirnwäsche, die ihnen durch Ihre Organisation während der gesamten Zeit, der sie dieser angehören, unterzogen werden. Die Art und Vorgangsweise habe ich ja bereits ausführlich in © Copyright 2006 DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten |
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