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Ist denn die Unparteilichkeit des Gerichtes noch überhaupt gegeben?

zur 1. Seite Mit Datierung vom 26.3.2007 trifft dann bei GLÖCKEL eine neuerliche Ladung unter dem Aktenzeichen 1 O 171/07 zu einer Gerichtsverhandlung zu der Klage der HOST EUROPE GmbH für den 31.5.07 am Landgericht Passau ein - wieder ausgewiesen unter der Titulierung "Güteverhandlung". Aus der Sicht des Journalisten, quasi eine "Prozeßwiederholung" und dies sollte sich dann auch in einem Telephonat mit dem "neuen" zuständigen vorsitzenden Richter, Dr. HERZOG bestätigen, denn dieser gab auf die Frage zu der Gerichtsverhandlung vom 7.2.07 von GLÖCKEL wie folgt: "Das heißt jetzt, diese ganze Geschichte, die bis jetzt war, ist gegenstandlos?" ins Wort fallend, die Antwort: "So ist es".

Faksimile: Ladung 1. Gerichtsverhandlung Faksimile: Landung 3. Gerichtsverhandlung
li.: Ladung zur 1. Güteverhandlung Landgericht Passau Gz: 4 O 880/06 | re: Landung zur nächsten Güteverhandlung Landgericht Passau Gz: 1 O 171/07
GLÖCKEL bezeichnete dies als Prozeßwiederholung - diese Bezeichnung ist laut Richter Dr. HERZOG falsch. Einer der 3 Punkte, die der Journalist veröffentlichte, die dann zu einer "genaueren" Betrachtung der Reportage und folglich zur zur Veröffentlichung Änderung der gerichtlichen Beurteilung führten, wie Richter HERZOG in der Verhandlung am 31.5.07 sinngemäß mitteilte.

Der Journalist war fassungslos. Nicht nur, daß HOST EUROPE, entgegen des Punkt 9 der AGB des Nachrichtenmagazins, nicht bei dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht klagte, sein Aufwand entsprechend hoch ist und er nicht einmal am 7.2. zur Gerichtsverhandlung anreisen konnte, kam jetzt die neuerliche Ladung zur neuerlichen "Güteverhandlung". Ein Anruf beim Landgericht Passau sollte Klärung bringen, warum anstelle des erwarteten "Endurteils", wie es RA SCHLÖGL formulierte und von GLÖCKEL übernommen wurde, plötzlich eine neue Verhandlung anberaumt wurde.

Aus dem Redaktionsprotokoll zu dem geführten Telefonat am 28.3.07 um 10:52 Uhr mit dem neuen vorsitzenden Richter Dr. HERZOG:

GLÖCKEL: Ich habe ein einziges Schriftstück bekommen, statt dem Urteil von der Verhandlung.

HERZOG fällt ins Wort: Es hat kein Urteil gegeben, weil die Sache, was sich erst in der Verhandlung aufgeklärt hat, vor der falschen Kammer des Landgerichts veranstaltet worden ist.

GLÖCKEL: Was kann ich da dafür?

HERZOG: Ja, gar nichts.

GLÖCKEL: Ja aber da sind Kosten, die jetzt entstanden sind? Da hat ja ein Rechtsvertreter hingehen müssen!

HERZOG: Ja, das ist schon richtig.

GLÖCKEL: Ja, wer bezahlt denn das?

HERZOG: Da wird am Ende darüber entschieden.

---

GLÖCKEL: Ich habe gerade ein Schreiben bekommen, deshalb rufe ich ja an.

HERZOG: Was haben Sie denn für ein Schreiben bekommen?

GLÖCKEL: Ich habe ein Schreiben bekommen mit einer Landung zu einer Verhandlung am 31.5.

HERZOG: Genau, das ist die nächste Verhandlung - die habe ich anberaumt.

GLÖCKEL: Ja, wieso haben wir jetzt wieder eine Verhandlung?

HERZOG: Habe ich Ihnen gerade erklärt: weil die Verhandlung vor der falschen Kammer stattgefunden hat. Das war aber nicht Schuld des Gerichts, sondern es ist nicht mitgeteilt worden, daß in dieser Causa, wie Sie es nennen, schon ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig war - und das war anhängig bei der 1. Zivilkammer und damit muß nach der Geschäftsverteilung des Landgericht Passau, die 1. Zivilkammer über den Rechtsstreit entscheiden. Es war aber eingetragen bei der 4. Zivilkammer, weil keiner der Prozeßbeteiligten es für notwendig gefunden hat, der 4. Kammer mitzuteilen, daß bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren anhängig war.

GLÖCKEL: Herr Doktor - Sie sagen: keiner der Prozeßbeteiligten - ich hab ja nicht einmal gewußt, daß ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht worden ist! Wo gibt's denn das? In Österreich - ich habe ja mittlerweile

HERZOG ins Wort fallend: Wir sind ja net in Österreich, sondern wir sind in Deutschland. Es war so, daß hier ein Verfahren anhängig war, das durch Antragsrücknahme erledigt war, dann können Sie gar nichts davon wissen.

GLÖCKEL: Aber mir ist mitgeteilt worden, daß dieser Antrag abgelehnt worden ist und nicht, daß er zurückgenommen worden ist!

HERZOG: Wer hat Ihnen das mitgeteilt?

GLÖCKEL: Das steht doch in einem Schriftstück drinnen!

HERZOG: Das steht nirgendwo drin.

Faksimile aus dem Protokoll Az: 4.O.880/06 Landgericht Passau
Faksimile: Landgericht Passau Az: 4.O.880/06 - Protokoll, aufgenommen zu der öffentlichen Sitzung der 4. Zivilkammer - Gerichtsverhandlung HOST EUROPE GmbH gegen Journalist Walter Egon GLÖCKEL am Mittwoch, den 7.2.2007. In dem Protokoll steht kein Wort darüber, daß der Antrag zurückgenommen wurde! Wenn dies tatsächlich der Fall war, wäre das Verfahren dann nicht als gegenstandslos zu betrachten, somit die Zuständigkeit der Kammer nicht mehr von Relevanz und sollte/könnte die erste Gerichtsverhandlung dann nicht Gültigkeit haben? Protokolliert wurde jedoch, daß die eV "nicht erlassen worden sei ... sei nicht erlassen worden"!

GLÖCKEL: Ich hab

HERZOG ins Wort fallend: Es ist am 15.9.2006 ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingegangen und dieser Antrag ist am 18.9.2006 zurückgenommen worden.

GLÖCKEL: Das heißt, die Gegenseite hat einen Antrag gestellt und ihn selber zurückgezogen und nicht das Gericht hat ihn abgewiesen?

HERZOG: So ist es.

GLÖCKEL: Das heißt jetzt, diese ganze Geschichte, die bis jetzt war, ist gegenstandslos?

HERZOG ins Wort fallend: So ist es - am 31. Mai wird über diese Sache verhandelt.

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