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Ist denn die Unparteilichkeit des Gerichtes noch überhaupt gegeben?

zur 1. Seite Das Gerichtsverfahren zur Reportage zur Reportage "Wie HOSTE EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt" läuft noch immer. Den "Facettenreichtum" den das parallel und mittlerweile abgeschlossene Verfahren zum Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe jedoch zum Vorschein brachte, färbte offensichtlich aus der Sicht des Journalisten, auf das Verfahren, in der Hauptsache, ab. In rund 26 Jahren mit umfassender Gerichtserfahrung, konnte GLÖCKEL noch niemals derartige Feststellungen machen, wie in dieser Causa, die in Folge sowohl die Unparteilichkeit des Gerichts, als auch Verfahrensabläufe in Frage stellen. Nicht nur, daß der Journalist einmal mehr antreten muß, um die Presse- und Meinungsfreiheit zu verteidigen, tat sich offensichtlich eine weitere parallel verlaufende Front in Form des Landgerichts Passau auf. Der Journalist nahm es unter anderem nicht widerspruchslos hin, daß seine, im Zuge des Antrages auf Prozeßkostenhilfe gemachten Angaben, die mit Unterschrift wahrheitsgetreu zu bekunden und mit umfassenden Dokumenten zu belegen waren, als "nicht nachvollziehbar" beurteilt wurden. Zitat aus der Verfügung vom 31.1.07 vom Landgericht Passau an die anwaltliche Vertretung des Journalisten: "Der Beklagte möge seine Buchhaltungsunterlagen vorlegen." Die Frage seitens des Gerichts, warum er keinen anderen Beruf ausübe, der ihm ein höheres Einkommen bringen würde, wurde seitens des Journalisten mit dem Verweis auf das Deutsche Grundgesetz, die UNO Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Österreichische Bundesverfassungsgesetz beantwortet, denn diese garantieren die freie Berufswahl!

Faksimilie aus dem Beschluß vom Oberlandesgericht München
Faksimile aus dem Beschluß vom Oberlandesgericht München Az: 18 W 1533/07 ausgefertigt am 21.5.07 zur Verfahrenshilfe - aus Walter Egon GLÖCKEL wurde plötzlich Wilhelm GLÖCKEL!?

Die Gerichtsverhandlung am 31.5. begann der vorsitzende Richter HERZOG jedenfalls dann mit der Äußerung, daß er sich einmal das Nachrichtenmagazin genauer angesehen hätte und alleine in Veröffentlichungen zu dieser Verhandlung 3 Fehler (!) gefunden hat.

Falsch wären angeblich folgende drei Punkte:

1. "HOST EUROPE versuchte dann vergebens beim Landgericht Passau eine einstweilige Verfügung gegen die Reportage zu erwirken, denn das Landgericht wies ohne Mitwirkung des Journalisten diesen Antrag bereits von sich aus zurück." Laut Richter HERZOG wurde der Antrag nicht zurückgewiesen - siehe obiges Faksimile des Protokolls: "... die nicht erlassen wurde ... die einstweilige Verfügung sei nicht erlassen worden ..." sowie das Telefonprotokoll! Jetzt stellt sich die Frage, ist das jetzt Wortklauberei? - ein Antrag auf eV wurde gestellt, diese jedoch wurde nicht erlassen - "sie sei nicht erlassen worden", wie das Protokoll ausweist. Kein Wort von einer angeblichen Antragsrücknahme, wie Richter HERZOG in dem Telefonat angab.

2. "Das Urteil sollte im März ergehen." Laut Richter HERZOG ist das Wort "Urteil" falsch - siehe Faksimile aus dem Schreiben RA SCHLÖGLS "Endurteil" sowie das Telefonprotokoll: Kein Widerspruch zu der Formulierung, sondern Richter HERZOG sagte, "Es hat kein Urteil gegeben, weil ..."

3. "Nachdem entweder der Kanzlei Sinzger & Partner oder dem Landgericht Passau ein Fehler unterlief, wurde dieser Prozeß am Donnerstag, dem 31.5.2007 um 11:00 wiederholt." Daß, veröffentlicht wurde, daß hier jemandem ein Fehler unterlaufen ist, wobei offen blieb wem, scheint auch "Ärgernis" hervorgerufen zu haben. In dem Telefonat wirft Dr. HERZOG Journalist GLÖCKEL vor, daß keiner der Prozeßbeteiligten auf den eV-Antrag aufmerksam gemacht habe, doch dieser wußte gar nichts davon! Laut Richter HERZOG handelt es sich um keine Prozeßwiederholung - auch zu diesem Punkt erfolgt der Verweis auf die zuvor angeführte Dokumentation sowie das Telefonprotokoll!

Richter HERZOG zum Verhandlungsauftakt am 31.5.07: Wenn dort schon drei Fehler zu finden sind ... was wäre dann erst mit dem Artikel? ... man hätte sich dann die beklagte Reportage nochmals "genauer" angesehen und wäre nun zu dem Schluß gekommen, daß entgegen der Feststellung der anderen Kammer nunmehr doch 3 beklagte Punkte als Tatsachenbehauptungen zu bewerten sind.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Verhandlungsverlauf weiterentwickelt und derzeit erfolgt seitens GLÖCKELS auch eine Prüfung, mit einer Eingabe den Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verfahrens um Prozeßkostenhilfe anzurufen.

Weiterlesen: Protokoll Landgericht Passau Verhandlung am 31.5.07 HostEurope gegen DER GLÖCKEL
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