|
|
![]() |
Titelseite Serien: Pflegeskandal HILFSWERK Die deutsche Sprache geht den Bach hinab "Juristische Spitzfindigkeiten" Sequenzschnitt Strasse Zuckergehalt in Getränken Sexualität und weibliches Geschlecht in der Werbung Das Spiel der Mächte Deutsche Flotte Weitere Medien des Herausgebers |
Protokoll Landgericht Passau Verhandlung am 31.5.07 HostEurope gegen DER GLÖCKEL
Protokollaufgenommen in der öffentlichen Sitzung der 1. Zivilkammer beim Landgericht Passau am Donnerstag, den 31. Mai 2007. Gegenwärtig: In Sachen Host Europe GmbH ./. Glöckel Walter Egon wegen Unterlassung erscheinen bei Aufruf der Sache: 1. Für die Klägerin Rechtsanwalt Peters 2. sowie der Beklagte persönlich mit Rechtsanwalt Schlögl in Untervollmacht für Rechtsanwalt Walkerling. Vermerk: Der Zeuge Uwe Berger hat sich mit Faxschreiben vom 29.05.2007 entschuldigt. Es wird sodann der Gütetermin aufgerufen. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Beide Parteienvertreter erhalten eine Abschrift des Schreibens des Zeugen Berger vom 29.05.2007.
Anmerkung der Redaktion: Das Schreiben von BERGER wurde vom Richter HERZOG mit dem ausdrücklichen Hinweis, diesen jetzt NICHT zu lesen, überreicht. Uwe BERGER wurde vom Journalisten GLÖCKEL als Zeugen benannt. Er sollte in der Verhandlung seinerseits dazu befragt werden, ob er seitens des Chefredakteurs dezidiert zur wahrheitsgetreuen Verpflichtung der Angaben aufgefordert wurde, die in dem Artikel vorgenommenen Äußerungen und Sachverhalte und Abläufe mit seinen Angaben übereinstimmen sowie ihm der vollständige Text unmittelbar vor Veröffentlichung vorgetragen und seinerseits bestätigt wurde. Der Richter hat auch angemerkt, daß er selbst den umfassenden Schriftsatz des Zeugen noch NICHT vollständig gelesen hat, da dieser erst kurz vor dem Gerichtstermin eintraf. Es wird festgestellt, dass eine gütliche Einigung nicht zustande kommt. Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klageschrift vom 16.10.2006 (Blatt 2 der Akte). Beklagtenvertreter beantragt Klageabweisung. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anträge hinsichtlich Ziffer I, Ziffer 1, 5 und 6 Bedenken begegnen, da es sich hierbei um Meinungsäußerungen handelt. Anders nach vorläufiger Einschätzung der Kammer hinsichtlich der Punkte I, Ziffer 2, 3 und 4. Hierbei handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, die einer Beweisführung zugänglich sind.
Der Beklagte erklärt: Diese Aussagen sind sorgfältig recherchiert und allesamt wahr und belegbar. Das Schreiben des Zeugen Berger wird erörtert. (Siehe obige Anmerkung!) Erörtert wird, dass zur Beweisaufnahme notwendig sein wird, hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der Tatsachenbehauptungen gemäß Ziffer I 2, 4 und 4 ein Sachverständigengutachten zu erholen. Dies wurde von der Klägerseite auch bereits beantragt. Beide Parteienvertreter erhalten Gelegenheit, sich zu den Ausführungen des Zeugen Berger, die dieser schriftlich bei Gericht eingereicht hat, sowie zum Verlauf der heutigen Verhandlung zu äußern bis Donnerstag, 21.06.2007. Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung des Gerichts folgenden Beschluss: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Donnerstag, den 05. Juli 2007, vormittags 09.00 Uhr, Sitzungssaal 16/I. Der Vorsitzende: _____
|
||