Differenziertes Verständnis zu Mitteln der Demokratie der Regierung in Hainburg

(Niederösterreich) Die ÖVP/SPÖ Koalitionsregierung der Mittelalterstadt Hainburg/Donau zeigt gegenwärtig ein nicht gerade ein rühmliches Bild, was die Förderung der direkten Demokratie betrifft. Informationen zu den gegenwärtig laufenden Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien und für mehr Demokratie werden den Bürgern nicht vermittelt.

Rückblende: Am 20. Jänner 2013 fand ebenfalls als Mittel der direkten Demokratie die Volksbefragung „Wehrpflicht“ statt. In unserem Bericht bezeichneten wir sie als Stellvertreterkrieg der Großparteien wie ÖVP und SPÖ. Um die Reklametrommel für diese Volksbefragung zu schlagen, wurden in Hainburg im Vorfeld keinerlei Kosten und Mühen gescheut um die Bürger zu einer Teilnahme zu bewegen. ÖVP-Bürgermeister Karl Kindl schickte in diesem Fall sogar ein als „Amtliche Mitteilung“ gekennzeichnetes Informationsblatt an alle Haushalte. Auch auf der offiziellen Internetseite von Hainburg wurden umfassende Informationen bereitgestellt.

Informationsblatt - Volksbefragung zur Wehrpflicht | Graphik: DerGloeckel.euWenn es um die Interessen der (noch)Großparteien geht, dann ist jedes Mittel und jeder Aufwand recht um Bürger zur Abstimmung zu bewegen. Bgm. Kindl verschickte eine „Amtliche Mitteilung“ zur Wehrpflicht-Volksbefragung

Nun laufen zwei Volksbegehren, wobei sich eines gegen Kircheprivilegien, die Trennung von Kirche und Staat sowie eines für mehr Demokratie (Demokratie Jetzt!) einsetzt. Zu diesen fanden sich jedoch im Gegensatz zur Wehrpflicht-Volksbefragung keinerlei Hinweise auf der Webseite der Stadt. Ein Bürger fragte auf der Facebook-Seite der Stadt nach, warum dies so sei. Die Frage blieb unbeantwortet. Wir hakten nach und richteten am 12. April eine Presseanfrage an das Rathaus um in Erfahrung zu bringen warum diese Informationen, die wir als Bürgerservice erachten, dort nicht veröffentlicht wurden und wer ggf. die entsprechende Entscheidung getroffen hat.

Am Tag an dem die beiden Volksbegehren gestartet sind ließ uns Bgm. Kindl wie folgt mitteilen:

Die Bevölkerung von Hainburg a.d.Donau wurde bereits am 04.01.2013 (Demokratie Jetzt) bzw. am 06.03.2013 (Gegen Kirchenprivilegien) in Form von Kundmachungen – einschließlich Bekanntgabe der Eintragungszeiten – an der Amtstafel von der Durchführung der beiden Volksbegehren informiert. Dies entspricht dem § 9/1 Volksbegehrengesetz 1973. Eine weitere Veröffentlichung auf den offiziellen Homepages der Gemeinden ist vom Gesetz her nicht vorgesehen.

Aha, also in dem Fall bei dem es um die Interessen von ÖVP & SPÖ, wie bei der Volksbefragung zur Wehrpflicht ging, wurde Amtstafel und Internet verwendet und sogar ein Informationsblatt an alle Haushalte verschickt, und in den Fällen in denen die Politik der Koalitionsregierung auf Bundesebene im Fadenkreuz der Initiatoren steht, werden die wesentlichen Informationswege außer Acht gelassen!

Dazu der § 9 Abs 1 des Volksbegehrengesetz 1973 im Originaltext:

§ 9. (1) Ist ein Eintragungsverfahren durchzuführen, so hat die Eintragungsbehörde unter Berufung auf die gemäß § 5 Abs. 4 veröffentlichte Entscheidung des Bundesministers für Inneres in ortsüblicher Weise, jedenfalls aber auch durch öffentlichen Anschlag, unverzüglich zu verlautbaren, daß die Stimmberechtigten innerhalb des Eintragungszeitraums (§ 5 Abs. 3) in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungslisten erklären können. In gleicher Weise sind auch die Eintragungsorte, an denen die Eintragungslisten aufliegen, sowie die Tagesstunden (Eintragungszeit), während welcher die Eintragungen vorgenommen werden können, zu verlautbaren. An jedem Eintragungsort ist von der Eintragungsbehörde der Text des Volksbegehrens an einer sichtbaren Stelle anzuschlagen.

Im § 7 Abs 1 des Volksbefragungsgesetz 1989 findet sich zu der „Hinweisverpflichtung“ wie folgt:

Spätestens am 14. Tag vor dem Tag der Volksbefragung ist die im § 2 vorgesehene Kundmachung vom Bürgermeister in allen Gemeinden ortsüblich, jedenfalls aber auch durch öffentlichen Anschlag zu verlautbaren.

Somit war die Stadtverwaltung vom Gesetz her zu der Wehrpflicht-Befragung auch nicht „gezwungen“ über die Amtstafel hinausgehende Informationsmaßnahmen zu setzen!

Amtstafel am Hauptplatz von Hainburg/D. | Foto: DerGloeckel.euFür die beiden laufenden Volksbegehren begnügt sich die ÖVP/SPÖ-Regierung von Hainburg/D. mit einem Aushang auf der Amtstafel

Die Koalitionsregierung in Hainburg unter Karl Kindl (ÖVP) und seinem 2. Vizebürgermeister Raimund Holcik (SPÖ) bringt mit ihrer Vorgangsweise eine klare Differenzierung in der Wahl der eingesetzten Mittel zur Förderung der direkten Demokratie zum Ausdruck, denn bei angeführten Veröffentlichungsmittel, dem Aushang auf der Amtstafel, handelt es sich nur um das Mindestmaß der Erfordernisse. Was den (noch) Großparteien in Hainburg unliebsam ist, wird halt einfach weniger in das Bewußtsein der Bürger gerückt.

Die Stadtregierung der „Mittelalterstadt“ kann sich ein Beispiel an Hof am Leithaberge oder auch Bad Deutsch-Altenburg nehmen, denn dort stellen die Gemeinden auf ihrer Webpräsenz zu beiden Volksbegehren Informationen zur Verfügung.

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