Dürfte man in diesem Fall eine Amtshaftungsklage einbringen?

Autosonderschau am Sonntag | Foto: DerGloeckel.eu

Am Sonntag bemerkten wir innerhalb eines frei zugänglichen Verkaufsplatzes für Gebrauchtfahrzeuge einen unversperrten LKW. Nachdem in dieser Region am laufenden Band Eigentumsdelikte begangen werden, veranlaßte uns die Wahrnehmung um 11:54 Uhr die örtlich zuständige Polizeiinspektion darüber zu informieren. Unserem Wissen nach verfügt die Polizei über entsprechende Daten um ggf. Firmenbesitzer oder von diesen benannte Personen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren. Deshalb telefonierten wir mit der Polizeidienststelle, einem uns namentlich bekannten Beamten und ersuchten ihn, den Geschäftsinhaber zu kontaktieren und diesen zu ersuchen kurz mit uns wegen einer Wahrnehmung auf seinem Autoverkaufsplatz Kontakt aufzunehmen. Auch wieder nachvollziehbar, daß der Beamte nachfragte was denn dort wäre, worauf wir antworteten, daß am Platz ein Gebrauchtwagen völlig unversperrt abgestellt sei.

Polizeiarbeit | Foto: DerGloeckel.euDer Beamte fragte nach, ob wir eine Anzeige deshalb machen wollten, was unmißverständlich verneint wurde. Er müsse quasi eine Handhabe dafür haben um auf die Kontaktdaten zugreifen zu können, so der Polizist. Kam uns alles komplizierter vor, als es sein müßte/sollte. Letztlich sagten wir, daß er nur informiert werden soll damit er morgen bei Betriebsöffnung nicht eine böse Überraschung erlebt und der Wagen vielleicht gestohlen ist – einfach eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung des KFZ-Diebstahls. „Na ist in Ordnung“, er werde sich darum kümmern.

Am Abend kamen wir wieder an dem Verkaufsplatz vorbei und überprüften, ob der Kleinlastkraftwagen nun ordnungsgemäß versperrt war. Fehlanzeige, alles war unverändert. Am nächsten Tag treffen wir den Firmeninhaber zufällig auf der Straße, äußerten uns verwundert darüber, daß er das Fahrzeug mit einem Wert von runf 9.000.- € nicht tags zuvor versperrt hatte. Ergänzten, doch extra die Polizei um seine Verständigung gebeten zu haben. Und jetzt halte man sich fest – er gab sinngemäß an:

Die Polizei habe ihn weder am Tag zuvor, noch an diesem Tag über das unversperrte Fahrzeug am Schauplatz informiert. Er hatte keine Ahnung davon. Erst als die Lebensgefährtin des Polizisten mit dem wir telefonierten, in der Früh ihr Auto zum vereinbarten Servicetermin brachte, machte sie ihn auf den unversperrten Wagen, der am gegenüber der Werkstatt befindlichen Verkaufsplatz stand, aufmerksam!

Der Firmeninhaber schloß auch 100%ig aus, daß er einen Anruf von der Polizei oder von einem anderen Anrufer in Abwesenheit erhielt, weil dieser ggf. auf seinem Display angezeigt worden wäre.

Jetzt einmal abgesehen vom Amtsgeheimnis und der Verschwiegenheitspflicht auf die sich gerade dieser Polizist stets beruft, wer wäre zur Verantwortung zu ziehen und hätte den Schaden ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug ab unserer Meldung an die Polizei bis am darauffolgenden Tag gestohlen worden wäre?

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