Verkehrsregelungen in Hainburg auch ein Quell der Unterhaltung

200%iges Halte- und Parkverbot, ganz wirklich

doppeltes Halteverbot | Foto: DerGloeckel.euEin Halte-, Halte-, Park- Parkverbot – sicher ist sicher

(Niederösterreich) Über Verkehrsregelungen in der Stadt Hainburg/Donau gibt es immer wieder Anlaß zur Berichterstattung. Diesmal zeigen wir allerdings ein Beispiel auf, das als wahrer Quell der Unterhaltung dienen kann. Im unteren Bereich der Hummelstraße befindet sich seit ewigen Zeiten ein beschildertes Halte- & Parkverbot (gemäß § 52 Z 13b StVO). Nachdem sich an dem Eckhaus eine Haus- bzw. Grundstückseinfahrt befindet und vor dieser gemäß § 24 Abs. 3 lit. b StVO das Parken sowieso per Gesetz verboten ist, ist das Verkehrszeichen damals erst nach der Gehsteigabschrägung errichtet worden.

Damit zwei Tage lang eine Baumulde vor dem Haus abgestellt werden konnte, wurden entlang des bereits bestehenden Halte- und Parkverbotes nochmals Halte- und Parkverbotstafeln aufgestellt. Irgendwer muß sich offensichtlich gedacht haben, daß zwei Halte- und Parkverbotszeichen doppelte Gewähr mit sich bringen, daß auch wirklich niemand an dieser Stelle parken wird!

Wir möchten in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, daß es sich bei diesem Straßenabschnitt um eine Fahrbahn mit Gegenverkehr handelt bei dem sowieso ein Parkverbot gem. § 24 Abs 3 lit d besteht, weil sonst nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben …

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