Wissenswertes zum Volksbegehren Demokratie Jetzt!

(Österreich) Der Verein „MeinOE – Demokratie jetzt!“ als Initiator des Volksbegehrens ist eine überparteiliche Initiative aus der Mitte der Gesellschaft. Gründer sind Dr. Friedhelm Frischenschlager, Dr. Volker Kier und Johannes Voggenhuber. MeinOE führt in seinen Beweggründen aus, daß das Versagen der Parteien zu einem politischen Stillstand führte; Erkennt einen Mangel an Demokratie und sieht eine Verwahrlosung des Rechtsstaates sowie der Verfassung, die das Wohl der Gesellschaft gefährden. Der dramatische Vertrauensverlust führt zu einem unüberhörbaren Protest. Das Volksbegehren wird auch deshalb als „Volksaufbegehren“ bezeichnet – es soll eine umfassende Reform von Demokratie und Politik bewirken.

Die positive Entscheidung zur Durchführung des Volksbegehrens hat das Bundesministerium für Inneres am 13. November 2013 unter der GZ: BMI-WA1120/0032-III/6/2012 verlautbart. Bevollmächtigter für das Volksbegehren ist Johannes Voggenhuber. Stimmberechtigt sind Personen, die spätestens am 22. April das 16. Lebensjahr erreichen. Das Volksbegehren Demokratie Jetzt!  hat folgenden Wortlaut:

Wir fordern bundes(verfassungs-) gesetzliche Regelungen für eine umfassende Erneuerung der Demokratie in Österreich durch ein Persönlichkeitswahlrecht mit voller Verhältnismäßigkeit, mehr direkte Demokratie, den Ausbau von Grund- und Freiheitsrechten, ein gestärktes Parlament, die Bekämpfung der Korruption und Parteibuchwirtschaft, durch tatsächliche Unabhängigkeit von Justiz und Medien, einen neuen Föderalismus und eine Reform des Parteiengesetzes.

Proponenten und Aktivisten des Volksbegehrens vor dem Parlament | Foto: MeinOEProponenten und Aktivisten von MeinOE vor dem Parlament | Foto: © MeinOE

Begründung

Die Wurzel der politischen Übel in Österreich ist der Mangel an Demokratie.

Die Politik ist zusehends unfähig, in den zentralen Gegenwarts- und Zukunftsfragen nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Parteien stellen ihre Machtinteressen über das Allgemeinwohl. Die Folgen sind: Politischer Stillstand, Korruption, die Aushöhlung von Rechtsstaat, Verfassung und Parlamentarismus sowie soziale Ungerechtigkeit. MeinOE – Demokratie jetzt! Ist eine überparteiliche Initiative aus der Mitte der Gesellschaft. Mit ihrer Unterstützung kann mehr Demokratie gelingen.

Das Volksbegehren MeinOE – Demokratie jetzt! fordert:

Ein neues Wahlrecht – Persönlichkeiten vor Parteilisten!

Die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat und zu den Landtagen wird in Einerwahlkreisen direkt gewählt (Erststimme). Erreicht kein(e) Kandidatin/Kandidat die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Bei Freiwerden eines Mandates wird eine Nachwahl durchgeführt. Die andere Hälfte der Abgeordneten wird über Listen gewählt, auf die Männer und Frauen nach dem Reißverschlusssystem aufzunehmen sind. Im ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate nach Zweitstimmen den wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier Prozent Stimmenanteil gemäß der Verhältnismäßigkeit zugeteilt. Erhält eine wahlwerbende Gruppe mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, werden Überhangmandate zugewiesen, ebenso für Direktmandate, die keiner wahlwerbenden Gruppe zuzurechnen sind. Die Wahlkampfkosten der Direktkandidaten und der wahlwerbenden Gruppen, sowie die Rückerstattung tatsächlich aufgewendeter und nachgewiesener Kosten sind gesetzlich zu begrenzen. Für die Zweitstimmen gilt das Vorzugstimmensystem der Wahl zum Europäischen Parlament.

Mehr direkte Demokratie

Für Volksbegehren gilt ein dreistufiges Verfahren: Nach Einreichung der Unterstützungserklärungen und Anhörung der Bevollmächtigten erklärt das Parlament, binnen 12 Wochen, inwieweit es gewillt ist dem Begehren zu entsprechen. Wird ein Volksbegehren weitergeführt und erfolgreich abgeschlossen, entscheidet der Nationalrat binnen sechs Monaten.

Dabei haben Bevollmächtigte und deren StellvertreterInnen beratende Stimme. Über Volksbegehren, die von mehr als 300.000 Wahlberechtigten unterstützt werden, findet eine Volksabstimmung statt. Dies gilt nicht für Begehren, durch die Grund und Freiheitsrechte oder das europäische Recht eingeschränkt werden sollen. Die Ziele eines Volksbegehrens sind hinreichend genau darzustellen. Die gesetzliche Ausgestaltung obliegt dem Nationalrat. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet in Streitfällen.

Volksabstimmungen über Änderungen der Verfassung erfordern die Teilnahme von mindestens 50%, sonst von mindestens 30% der Wahlberechtigten. Die Abstimmung erfolgt durch Ja oder Nein. Die Durchführung von Volksbegehren ist zu erleichtern. Die Bundesländer sehen Bürgerbegehren und Volksabstimmungen vor, deren Hürden nicht höher sein dürfen als jene auf Bundesebene.

Ausbau der Grund- und Freiheitsrechte

Alle in der „Europäischen Charta der Grundrechte“ verankerten Rechte werden in die österreichische Verfassung übernommen.

Ein starkes, unabhängiges Parlament

Designierte Mitglieder der Regierung stellen sich einem Hearing des Parlaments. Ihre Ernennung kann mit Mehrheit abgelehnt werden. Der Nationalrat gibt in erster Lesung Ziele und Inhalt eines Gesetzes vor. Diese sind für die Ausarbeitung von Regierungsvorlagen verbindlich. Abgeordnete und Fraktionen können zur Feststellung der Verletzung ihrer Rechte aus der Geschäftsordnung den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Für parlamentarische Anträge gilt eine Erledigungsfrist von sechs Monaten. Der Nationalrat nimmt seine europäische Verantwortung verstärkt wahr: Beschlüsse zur Übertragung von Souveränitätsrechten oder zu Eingriffen in die Budgethoheit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Nationalrates. Der Präsident/Die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission haben ein Rederecht im Plenum des Nationalrates.

Kampf gegen die Korruption

Keine Ausnahmen von den Korruptionsbestimmungen darf es für Regierungsmitglieder, in allgemeinen Wahlen gewählte Vertreterinnen und Vertreter oder für öffentliche Betriebe und Einrichtungen geben. Das „Anfütterungsverbot“ ist wieder einzuführen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist nachvollziehbar öffentlich zu machen. Die Unvereinbarkeit von politischen Ämtern und wirtschaftlichen Funktionen ist klar zu regeln. In staatlichen oder staatsnahen Unternehmen sind Bezüge, Abfertigungen und Pensionsansprüche der Organe offen zu legen. Parteipolitische Postenbesetzung wird zu einem eigenen Straftatbestand.

Eine unabhängige Justiz

Zur Unabhängigkeit der Anklagebehörden und der Leitung der polizeilichen Ermittlungen im Rahmen der Strafverfolgung wird ein(e) vom Nationalrat bestellte(n) Generalstaatsanwältin bzw. Generalstaatsanwalt eingerichtet.

Unabhängige Medien

Die Kriterien (analog dem Öffentlichkeitsauftrag des ORF) der Presseförderung werden gesetzlich geregelt. Auf die Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt durch einen unabhängigen Presserat. Für den ORF wird ein Rundfunkrat gebildet. 5 seiner 15 Mitglieder werden von der Betriebsversammlung, 2 von der Redakteursversammlung und 8 nach einem öffentlichen Hearing vom Hauptausschuss des Nationalrates mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt und auf die Wahrung der Unabhängigkeit öffentlich vereidigt. Die Redakteursvertretung erhält Mitwirkungsrechte in der Programmplanung und bei Personalentscheidungen. Im Statut wird die journalistische Freiheit garantiert.

Ein neuer Föderalismus

Die Gesetzgebung der Landtage im Bereich Gesundheit, Bildung, Umwelt und Energie wird in die Bundeskompetenz übertragen. Bei ihren Kontrollaufgaben bedienen sich die Landtage tatsächlich unabhängiger Landesrechnungshöfe. Der Bundesrat wird abgeschafft. Seine Antrags- und Einspruchsrechte werden auf die Mehrheit der Landtage übertragen. Im Falle eines Einspruches wird ein Vermittlungsausschuss eingerichtet. Die Landes- und Bezirksschulräte werden abgeschafft.

Reform der Parteien

Die Parteien und ihre Unterorganisationen veröffentlichen sämtliche Einnahmen incl. Unternehmensbeteiligungen und ihre Ausgaben. Bei Spenden und Sachzuwendungen ab 100 Euro sind die SpenderInnen namentlich anzuführen. Angemessene Strafen und Sanktionen sind festzulegen. Die Kontrolle obliegt dem Rechnungshof. Seine Endberichte sind zu veröffentlichen. Das Parteigesetz legt Mindesterfordernisse der demokratischen Strukturen und der Finanzgebarung fest.

Heinz Galinski (1912-1992) „Demokratie kann man keiner Gesellschaft aufzwingen, sie ist auch kein Geschenk, das man ein für allemal in Besitz nehmen kann. Sie muß täglich erkämpft und verteidigt werden.“

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