Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Fehlende Antworten und Oberflächlichkeit am LG Passau zum Fall HOST EUROPE

Diese Proßezdurchführung ist eines Landgerichtes nicht würdigHOST EUROPE zog wegen Hackerreportage vor GerichtSchon mehrfach war es im Gerichtsfall HostEurope aufgefallen, daß unter dem vorsitzführenden Richter HERZOG zur Klage wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Reportage zur Reportage "Wie Host Europe ein Hackeropfer zum Täter wandelt" der Autor der Reportage und Beklagte in der Causa, Walter Egon GLÖCKEL, namentlich in "Wilhelm GLÖCKEL" unbenannt wurde. Aber nicht nur dieser Punkt gab Anlaß zur Sorge hinsichtlich der Arbeitsweise des Richters, sondern auch, daß dieser in der Tagsatzung vom 31.5.07 den Journalisten beschuldigte, drei falsche Angaben zur Ankündigung dieser Tagsatzung veröffentlicht zu haben. Wir zur Veröffentlichung berichteten über diesen Vorgang, wobei diese angeblichen Fehler, durch ein Telefonat, das GLÖCKEL mit HERZOG schon vor dessen Äußerungen führte, doch widerlegt sein sollten.

Wegen der bereits mehrfach falschen Benennung GLÖCKELS sowie der falschen Zitatwiedergabe des Landgerichtes schien das Zumutbare überschritten zu sein. Wenn schon jedes Wort einer Meinung des durch die Host Europe GmbH beklagten Journalisten in die Waagschale geworfen wird und es zu einem Gerichtsprozeß kommt, dann sollte man als Bürger erwarten können, daß sich das Gericht mit entsprechender Sorgfalt mit dem Sachverhalt auseinandersetzt und das Gerichtsverfahren ebenso sorgfältig durchführt. Alleine die Feststellung, daß eine nicht zuständige Kammer die erste Gerichtsverhandlung durchführte, zeugt von Kompetenzmangel. Schuldzuweisungen, ob entweder das Gericht oder HostEurope dafür verantwortlich waren, sind hierbei gar nicht so wichtig. Der Vorwurf der Schuldzuweisung vom Richter an GLÖCKEL gilt jeoch als nicht legitim, denn dieser hatte bis zu dem Zeitpunkt der Tagsatzung keine Ahnung davon, daß HOST EUROPE zuvor bereits einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht hatte. Diese wurde bekanntlich gar nicht erlassen.

Vom vorsitzführenden Richter HERZOG unterfertigt: Beklagter wurde zu "Wilhelm"
Faksimile: Beschluß der 1. Zivilkammer Landgericht Passau vom 5.7.07 zu der mündlichen Verhandlung vom 31.5.07 - wieder "Glöckel Wilhelm" - Richter HERZOG unterfertigte

Beschluß Oberlandesgericht München ebenso wurde plötzlich der Name "Wilhelm" dem Journalisten Walter Egon Glöckel verpaßt
Faksimile: Beschluß des Oberlandesgerichts München zur Causa HostEurope Az.: 18 W 1533/07 vom 21.5.07 auch "Wilhelm Glöckel"

Jedenfalls sandte GLÖCKELS Rechtsanwalt, Klaus WALKERLING, bereits am 17. Juli 2007 wegen der falschen Namensnennung des Journalisten sowie der falschen Zitatwiedergabe aus der Reportage durch das Landgericht Passau an den berufenen Sachverständigen, einen Schriftsatz, der u.a. folgende Fragen beinhaltete:

"Nachdem das Rubrum (red. Anm.: Rubrum bezeichnet das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen wie etwa Klagen oder den Titel/Betreff) vom Landgericht Passau auf Beklagtenseite mit "Glöckel Walter Egon" zutreffend bezeichnet wurde, wird der Beklagte im Beschluß vom 05.07.2007 fälschlich als "Glöckel Wilhelm" bezeichnet, so dass wir höflich um Überprüfung sowie um Mitteilung bitten, auf welche Umstände die offensichtliche Falschbezeichnung des Beklagten zurückzuführen ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Beklagte im Beweisbeschluß vom 05.07.2007 nicht vollständig zitiert worden ist, da es in dem streitgegenständlichen Artikel lediglich heißt, ein erfolgreicher Hackerangriff sei "grundsätzlich" nur möglich, wenn die von der Klägerin betriebenen Server nicht mit den notwendigen Sicherheitsstandards abgeschirmt wurden.

Das Wort grundsätzlich ist nach diesseitiger Auffassung einschränkend und daher von Bedeutung, so dass um Überprüfung des Beweisbeschlusses insofern gebeten wird."

Bemerkenswert, daß das LG Passau in seinem Beschluß (Gz.: 1 O 171/07) vom 5.7.07 unter Punkt I wie folgt ausführt (Auszug):

Faksimile aus dem Beschluß vom Landgericht Passau
Faksimile aus dem Gerichtsbeschluß LG Passau

"Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Klägerin (red. Anm.: HOST EUROPE!), folgende Tatsachenbehauptungen des Beklagten in seinem Artikel, "Wie Host Europe ein Hackeropfer zum Täter wandelt" seien falsch:

Faksimile aus dem Gerichtsbeschluß
Faksimile aus dem Gerichtsbeschluß LG Passau

- Ein erfolgreicher Hackerangriff gegen den Kunden Uwe Berger sei nur möglich, wenn die von der Klägerin betriebenen Server nicht mit den notwendigen Sicherheitsstandards abgeschirmt wurden;"

Das Gericht fordert einen Sachverständigen auf darüber zu befinden, was HOST EUROPE sich aus der Reportage "zusammenzimmerte" - denn tatsächlich war die Textpassage Bestandteil der zur Veröffentlichung Presseanfrage an HOST EUROPE und lautete wie folgt:

"die betreiber von firewallinfo.de haben beispielsweise auf den servern, der von ihnen gehosteten website in ordnern scripte wie z.b. die "C99shell" vorgefunden mit denen spam und phishing-mails versandt werden können. dies ist grundsätzlich nur möglich, wenn die von ihnen betriebenen server nicht mit notwendigen sicherheitsstandards abgeschirmt wurden."

Ausgerechnet Richter HERZOG, der in der Tagsatzung vom 31.5.07 die Verhandlung mit dem Inhalt einleitete, daß er drei Fehler in einer Veröffentlichung zur Ankündigung dieser Tagsatzung vorfand und dann ausführte, wenn da schon drei Fehler festzustellen seien, was dann in der beklagten Reportage vorzufinden wäre, muß sich nun dem Vorwurf der Oberflächlichkeit und der Ungenauigkeit durch GLÖCKEL stellen. Denn sowohl der falsche Name, als auch das falsche Zitat, stehen schwarz auf weiß in den Urkunden des Gerichts, die der Richter unterschrieb.

Und weil dieser ganze Gerichtsfall aus GLÖCKELS langjähriger Gerichtserfahrung längst einen Skandal darstellt, soll dem Leser auch das folgende Schmankerl nicht vorenthalten werden.

Auch zu folgender Angabe des Landesgerichts Passau wurde ein Sachverständiger berufen:

"- Die Vorgangsweise der Klägerin erwecke den Anschein 08/15 Internetpräsenzen administrativ abwickeln zu Können, jedoch notwendige übliche und gängige Sicherheitsstandards im gegenständlichen Fall bei CMS (Content Management System) auf php-Basis nicht zu erbringen - obwohl die Programmiersprache php bereits dem Standard zuzuordnen sei;"

Richter HERZOG beurteilt eine Aussage, daß ein Vorgang "einen Anschein erweckt" als Tatsachenbehauptung ... da bleibt nicht mehr viel zu sagen.

Faksimile aus dem Beschluß LG Passau
Faksimile aus dem Gerichtsbeschluß LG Passau - eine Meinungsäußerung wird zur Tatsachenbehauptung erhoben

Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels am 8. Oktober 07 ist keine Antwort vom Landgericht Passau eingetroffen, allein kam jedoch ein Sachverständigengutachten an, das sich offensichtlich an einen Glöckel Wilhelm orientiert, und das sich jedenfalls auf ein falsches Zitat und Angaben der HostEurope beziehen, nicht jedoch auf tatsächlich vorgenommene Aussagen und Meinungen des Journalisten Walter Egon Glöckel.

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Zur Sonderseite über den Gerichtsfall HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL
Zum Solidaritätaufruf gegen die Inanspruchnahme des Pressetarifs von HOST EUROPE

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