Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Gerichtsprotokoll LG Passau zur Klage von HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL

Host EuropeDas Gerichtsprotokoll (Az: 1 O 171/07) zu der Verhandlung vom 26.6.2008 vor dem Landgericht Passau zur Klage der HOST EUROPE GmbH gegen den Herausgeber Walter Egon GLÖCKEL, wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Exklusivreportage zur Reportage "Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt". Die vorangegangenen Veröffentlichungen zu dem gescheiterten zur Veröffentlichung Zensurversuch des Webhosters und den bisherigen Verlauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte folgender Sonderseite: zur Sonderseite: Gerichtsfall HOST EUROPE gegen Walter Egon GLÖCKEL HostEurope.DerGloeckel.eu.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Protokoll sowie die Beilagen folgend in Abschrift veröffentlicht sind. Sachdienlich weiterführende Links sind ggf. redaktionell eingefügt worden. - datenschutzwürdige Angaben sind durch "xxx" gekennzeichnet.

Die schriftlich beim LG Passau eingebrachte Aussage von Uwe BERGER als Hackeropfer und zeitgleich als von HOST EUROPE bezichtigter Täter können Sie in vollständiger Abschrift zur Veröffentlichung hier einsehen.

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung d. 1. Zivilkammer des Landgerichts Passau am Donnerstag, den 26.06.2008 in Passau.

Gegenwärtig:
VRiLG Herzog
Ri`in LG Kraus
RiLG Heinrich

Von der Zuziehung eines Protokollführers wurde gem. § 159 Abs. 1 ZPO abgesehen.

In dem Rechtsstreit

Host Europe GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hansestr. 109, 51149 Köln
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SIWE Rechtsanwälte Sinzger & Partner, Innstr. 71, 94036 Passau, Gz.: 384/06

gegen

Glöckel Walter Egon, xxx, Österreich
- Beklagter -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walkerling u. Koll., Mainstr. 35, 45478 Mülheim, Gz.: Wa/ja-865/06

wegen Unterlassung u.a.

erschienen bei Aufruf der Sache:
1. Für die Klägerin Herr Rechtsanwalt Peters
2. sowie der Beklagte persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Schlögl, dieser in Untervollmacht für die Kanzlei Walkerling und Kollegen,
3. ferner der geladene zur Veröffentlichung Sachverständige zur Veröffentlichung Herr Prof. Dr. Horst Kunhardt,
4. weiters die geladenen zur Veröffentlichung Zeugen Herr Günter Schönaich und Herr Michael Goujov.

Die Zeugen werden gemäß § 395 I ZPO zur Wahrheit ermahnt und belehrt. Sie verlassen sodann den Sitzungssaal.
Der Sachverständige wird belehrt.

Erläutert wird das am gestrigen Tag um 18.52 Uhr bei Gericht eingegangene zur Veröffentlichung Fax des Zeugen Uwe Berger. Das Fax des Zeugen Berger vom gestrigen Tag wird als Anlage zum Protokoll genommen.

1. Zeuge:

Zur Person: Schönaich Günter, xxx-jähriger, xxx, deutscher Kommunikationstechniker mit Fachrichtung Informationstechnik, ladungsfähige Anschrift: xxx, mit den Parteien des Rechtsstreits nicht verwandt und nicht verschwägert.

Zur Sache:

Ich habe mit Herrn Goujov eine zur Veröffentlichung Software für zur Software-Beschreibung Schwachstellenanalyse entworfen (Red. Anm.: Tatsächlich handelt es sich um keinen Entwurf, sondern ein Computerprogramm, das seit 2003 auf dem Markt ist, laufend weiterentwickelt wird und international bereits mehrfach ausgezeichnet wurde). Wir waren damals und sind immer noch Kunden bei Host Europe, d.h. wir haben dort mehrere Webpacks. Wir haben dann bei unserem eigenen Portal mit unserer selbst entworfenen Software nach Schwachstellen gesucht. Wir haben auch Schwachstellen gefunden. Das Portal des Herrn Berger haben wir nicht untersucht, weil dies schon korrigiert worden war zu diesem Zeitpunkt.

Auf Frage des Gerichts, wo die Server von Host Europe sich damals befanden, erklärt der Zeuge: Anscheinend in Köln. Ich kann diese Frage aus eigener Wahrnehmung nicht beantworten. Dazu müsste Host Europe Angaben machen können. Dem Zeugen wird Blatt 177 vorgehalten, dass die Server in England gestanden hätten. Hierauf meldet sich der Beklagtenvertreter und gibt an, es handele sich hierbei um ein redaktionelles Versehen. (Red. Anm.: Tatsächlich haben die an den Recherchen für DER GLÖCKEL beteiligten Zeugen während des Zeitraumes ihrer Serverüberprüfungen auch und nicht nur Standorte in England ausgewiesen.)

Beweismittel zur Mitteilung an DER GLÖCKEL über die Serverstandorte von HOST EUROPE
Ein dem LG Passau vorgelegtes Beweismittel über die Angaben des Zeugen Schönaich über dessen Wahrnehmungen während der unterschiedlichen Serverüberprüfungen bei HostEurope

Diese Überprüfung wurde von uns nach meiner Erinnerung im August 2006 vorgenommen.

Auf Frage des Beklagtenvertreters:
Webpacks bzw. Server von anderen Firmen haben wir nicht überprüft, ich selbst zumindestens nicht, Näheres kann Herr Goujov sagen.

Auf Frage des Beklagtenvertreters, ob er die Server längerfristig überprüft hat, erklärt der Zeuge "ja" und er antwortet, dass er auch öfters nach seinem Portal schaue, das bei Host Europe gemietet ist. Er habe vier Portale dort und die behalte er aus Sicherheitsgründen immer im Auge.

Auf Frage, wieso er seine Portale noch bei Host Europe hat, obwohl diese doch sicherheitstechnisch so schlecht sein sollen, antwortet der Zeuge: Man muss vom Durchschnitt ausgehen und es gibt mit Sicherheit Anbieter, die einen noch schlechteren Sicherheitsstandard haben und ein System, welches keine Sicherheitslücken aufweist, würde mich in der Entwicklung meiner eigenen Software nicht weiterbringen. Das Ergebnis der damaligen Überprüfung war, dass es Sicherheitslücken gab, die es einigermaßen kompetenten Leuten ermöglichten, in das System einzudringen.

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