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Gerichtsprotokoll LG Passau zur Klage von HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Protokoll sowie die Beilagen folgend in Abschrift veröffentlicht sind. Sachdienlich weiterführende Links sind ggf. redaktionell eingefügt worden. - datenschutzwürdige Angaben sind durch "xxx" gekennzeichnet. Die schriftlich beim LG Passau eingebrachte Aussage von Uwe BERGER als Hackeropfer und zeitgleich als von HOST EUROPE bezichtigter Täter können Sie in vollständiger Abschrift Protokollaufgenommen in der öffentlichen Sitzung d. 1. Zivilkammer des Landgerichts Passau am Donnerstag, den 26.06.2008 in Passau. Gegenwärtig: Von der Zuziehung eines Protokollführers wurde gem. § 159 Abs. 1 ZPO abgesehen. In dem RechtsstreitHost Europe GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hansestr. 109, 51149 Köln gegen Glöckel Walter Egon, xxx, Österreich wegen Unterlassung u.a. erschienen bei Aufruf der Sache: Die Zeugen werden gemäß § 395 I ZPO zur Wahrheit ermahnt und belehrt. Sie verlassen sodann den Sitzungssaal. Erläutert wird das am gestrigen Tag um 18.52 Uhr bei Gericht eingegangene 1. Zeuge: Zur Person: Schönaich Günter, xxx-jähriger, xxx, deutscher Kommunikationstechniker mit Fachrichtung Informationstechnik, ladungsfähige Anschrift: xxx, mit den Parteien des Rechtsstreits nicht verwandt und nicht verschwägert. Zur Sache: Ich habe mit Herrn Goujov eine
Auf Frage des Gerichts, wo die Server von Host Europe sich damals befanden, erklärt der Zeuge: Anscheinend in Köln. Ich kann diese Frage aus eigener Wahrnehmung nicht beantworten. Dazu müsste Host Europe Angaben machen können. Dem Zeugen wird Blatt 177 vorgehalten, dass die Server in England gestanden hätten. Hierauf meldet sich der Beklagtenvertreter und gibt an, es handele sich hierbei um ein redaktionelles Versehen. (Red. Anm.: Tatsächlich haben die an den Recherchen für DER GLÖCKEL beteiligten Zeugen während des Zeitraumes ihrer Serverüberprüfungen auch und nicht nur Standorte in England ausgewiesen.)
Diese Überprüfung wurde von uns nach meiner Erinnerung im August 2006 vorgenommen. Auf Frage des Beklagtenvertreters: Auf Frage des Beklagtenvertreters, ob er die Server längerfristig überprüft hat, erklärt der Zeuge "ja" und er antwortet, dass er auch öfters nach seinem Portal schaue, das bei Host Europe gemietet ist. Er habe vier Portale dort und die behalte er aus Sicherheitsgründen immer im Auge. Auf Frage, wieso er seine Portale noch bei Host Europe hat, obwohl diese doch sicherheitstechnisch so schlecht sein sollen, antwortet der Zeuge: Man muss vom Durchschnitt ausgehen und es gibt mit Sicherheit Anbieter, die einen noch schlechteren Sicherheitsstandard haben und ein System, welches keine Sicherheitslücken aufweist, würde mich in der Entwicklung meiner eigenen Software nicht weiterbringen. Das Ergebnis der damaligen Überprüfung war, dass es Sicherheitslücken gab, die es einigermaßen kompetenten Leuten ermöglichten, in das System einzudringen. © Copyright DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten |