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typisches Beispiel für Wortverdrehung und Irreführung des Gerichts

Zur 1. Seite Klagepunkt 5
Laut Klägerin: "Die Klägerin schiebe im gegenständlichen Fall dem Herrn Berger das Verschulden "in die Schuhe" und verabschiede sich von dem Herrn Berger durch Stilllegung der Webpräsenz, um nicht für die eigene Verantwortlichkeit eintreten zu müssen."

Auch ein typisches Beispiel für Wortverdrehung und Irreführung des Gerichts, denn der Originaltext in der Reportage lautet wie folgt:

"Anstelle sich gemeinsam mit dem Kunden den Hackerangriffen zu stellen, wie Berger sogar anbot und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, hat es die Host Europe GmbH vorgezogen, den "schwarzen Peter", Berger in die Schuhe zu schieben, zusätzlich eindeutig oberflächlich agiert und sich durch die Entfernung der Internetpräsenzen dem Problem auf diese Weise entledigt. Schon am Sonntag, den 13.8. um 23:08 Uhr sandte der Kundenservice von Host Europe unter der Ticketzahl: 1002ce7e861102038 an Berger die e-Mail wegen angeblich von ihm vorgenommenen SPAM-Versandt und teilt mit: "Vermutlich ist Ihr Mambo nicht auf dem neuesten Stand und bedarf eines Updates." Vermutlich! - eine Nachschau hätte Gewißheit gebracht, daß dies nicht der Fall war. Auch die Okkupation durch die Hacker, die die Index-Seite mit den Anti-Israel-Parolenbesetzte, die bereits um 18:12 Uhr von ihm selbst festgestellt, dann in den Ursprungszustand versetzt und inhaltlich an Host Europe übermittelt wurde, war jedoch gar kein Thema. Der Werbeslogan mit dem die Host Europe GmbH wirbt "World Class Internet Hosting & Services" war jedenfalls hier nicht zutreffend."

Das ist ebenso eine Meinungsäußerung, die sich auf einen Wahrheitskern bezieht, da diese in Übereinstimmung mit BERGERS Angaben, Aussagen und durch die Dokumente belegt werden. BERGER bestätig dies ebenso in seinem FAX-Schriftsatz.

1. Die Klägerin hat BERGERS Angebot zur gemeinsamen "Bekämpfung" nicht genutzt.

2. Weiters, daß BERGER ein definitiv falscher Vorwurf gemacht wurde der zur Abschaltung seiner Internetpräsenzen führte. Die Klägerin behauptete laut Urkunden, daß BERGER eigene Domains aus dem Webpack bewarb oder bewerben hat lassen - das war eine glatte Lüge.

3. BERGER verwendete niemals das Programm MAMBO, sondern JOOMLA und dies nachweislich in der aktuellsten Version. Siehe Anlage 23 Anlage 23 sowie Datenprotokoll in der veröffentlichten Reportage.

Klagepunkt 6
Die Klägerin: "Die Stellungnahme der Klägerin stelle unter Beweis, dass sich die Fachleute der Klägerin nicht die Mühe machten, auf ihren Servern die Inhalte der Verzeichnisse des Hackeropfers genau anzusehen."

Der Originaltext:

"Denn Berger bediente sich der aktuellsten Version von Joomla 1.0.10 und dieses wurde bereits unmittelbar nach deren Veröffentlichung am 26. Juni 06 aufgespielt (siehe Faksimile aus dem Protokoll rechts). Die Hackermanipulationen fanden jedoch auch mehrfach am 13.8. statt. Zu einem Zeitpunkt als Berger auch alle Daten bereits auf den Servern von Host Europe zuvor gelöscht und neu aufgespielt hatte. Diese Stellungnahme stellt auch unter Beweis, daß sich die Fachleute von Host Europe gar nicht die Mühe machten, auf ihren Servern die Inhalte der Verzeichnisse des Hackeropfers genau anzusehen."

Hätte die Klägerin mehr Sorgfalt und Qualitätsmanagement gezeigt, dann hätte sie die Feststellung machen können, daß erstens BERGER die aktuellste Version des Programms JOOMLA auf den Servern seit dem Tag dessen Publizierung bereits laufen hatte und hätten nicht von dem Programm "MAMBO" und "vermutlich nicht auf dem aktuellen Stand" gesprochen, daß dieser gar nicht verwendete. Von einem Webhosting-Konzern sollte zumindest davon ausgegangen werden können, daß er weiß, daß MAMBO und JOOMLA zwei unterschiedliche Programme sind! Die Klägerin spricht gegenüber BERGER mehrfach von MAMBO und "wahrscheinlich" ist es nicht die aktuellste Version - Anlage 23 Anlage 23 (Letzte Seite). Ein ordentlich ausgebildetes Fachpersonal, das nach Kriterien eines Qualitätsmanagements tätig ist, hätte dies mit wenigen Klicks sofort eruieren können.

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