Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Gerichtsprotokoll LG Passau zur Klage von HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL

Host Europezur 1. Seite dieser Veröffentlichung Auf Frage, ob er sich über PHP-Info die Konfigurationen des Webpacks Berger angeschaut habe, erklärt der Zeuge: Dies ging nicht mehr, weil dies damals schon gesperrt war.

Auf Frage des Sachverständigen: Die Tests habe ich auf einem virtuellen Server vorgenommen, und zwar den Pack, den wir hatten.

Auf Vorhalt des Sachverständigen, dass England normalerweise das IP-Kürzel uk verwendet, erklärt der Zeuge: Das war bei uns etwas Anderes.

Auf Frage, ob auch die Bords überprüft werden, erklärt der Zeuge: Das ging nicht bzw. wir hatten nicht die Zeit dazu.

Auf Frage des Sachverständigen, ob er das Webpack XXl überprüft hat, erklärt der Zeuge: Wir haben nur unseres überprüft.

Auf Nachfrage "Haben Sie XXL?" erklärt der Zeuge: Ja.

Auf Frage, wann auf XXL gewechselt worden sei und auf Vorhalt, dass der Zeuge Schönaich nur die Produkte S, Pro und L genannt hat, erklärt der Zeuge: Ich weiß nicht mehr genau, wann wir gewechselt sind.

Beklagtenvertreter übergibt noch eine Liste, die als Anlage zu der vorstehenden Mail gehört. Dem Sachverständigen wird die Liste kurz vorgehalten. Er wird gefragt, ob aus der IP-Nummer oder dem Domain-Namen ns-netpreference.co.uk festgestellt werden kann, wem der Server zuzuordnen ist und wo dieser steht, erklärt der Sachverständige: Dies geht nicht.

Der Zeuge erklärt: Ich sehe das in etwa gleich.

Auf Frage des Klägervertreters: Ich habe die Datenwege nicht nachverfolgt. Für mich ist von Entscheidung, welchem Land die IP-Adresse zugeordnet ist. Auf Fragen "Haben Sie ein Root trace durchgeführt", erklärt der Zeuge: Ja, das habe ich gemacht, nur kann man diesem Test keinerlei Bedeutung zuweisen. Für mich ist entscheidend der Anfangs- und Endpunkt und dazu brauche ich kein Root trace.

Keine weiteren Fragen. Nach lautem Diktat genehmigt. Keine Anträge auf Beeidung des Zeugen.

Beschluss: Der Zeuge bleibt unbeeidet und wird um 11.30 Uhr entlassen.

Es wird sodann der Sachverständige vernommen wie folgt:

Zur Person: Dr. Kunhardt Horst, xxx-jähriger, deutscher, xxx Professor für Wirtschaftsinformatik, xxx. Mit den Parteien des Rechtsstreits nicht verwandt und nicht verschwägert.

Der Sachverständige erklärt: Zu meinen Vorlesungen gehören auch Betriebssysteme und Netzwerke und IT-Sicherheit.

Zur Sache: Der Sachverständige nimmt Bezug auf das schriftliche Gutachten vom 20.08.2007 (Blatt 130/139 der Akte) sowie die ergänzende Stellungnahme vom 08.03.2008 (Blatt 164/166 der Akte). Die beiden schriftlichen Gutachten werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

Auf Frage des Vorsitzenden, ob sich durch die Vernehmungen der Zeugen Schönaich und Goujov irgendetwas an den Einschätzungen und Ergebnissen in den beiden schriftlichen Gutachten verändert hat, erklärt der Sachverständige: Hieraus haben sich für mich keine Änderungsnotwendigkeiten ergeben.

Auf Frage des Vorsitzenden: Die 1. Frage des Beweisbeschlusses ist, wie im zur Veröffentlichung Erstgutachten auf Blatt 8 dargestellt, relativ klar damit zu beantworten, dass diese Aussage unrichtig ist. Schwieriger ist es hier bei Frage 2. Da kann die Aussage nicht so eindeutig gemacht werden. Es hat ja zunächst gemeinsame Lösungsvorschläge gegeben bzw. Lösungsversuche seitens Berger und Host Europe, die dann durch die Verschärfung der Kommunikationslage nicht mehr umgesetzt wurden.

Frage 3 ist wieder relaltiv eindeutig zu beantworten. Herr Berger hat ein Opensource-Content-Management benützt. Hierzu zählen sowohl das Joomla- als auch das PAP-System (Red. Anm.: Es sollte richtiger Weise PHP-System lauten) Hierauf hatte Host Europe keinen Zugriff und keine Möglichkeit der Veränderung. Die unter 3 getroffene Aussage ist somit in diesem Zusammenhang auch falsch. Einschränkend muss man vielleicht sagen, dass Sicherheitsstandard immer gemeinsame Sache des Anbieters und des Nutzers sind. Herr Berger hätte durch gewisse Konfigurationen sowohl im Joomla-System als auch im PAP Vorsorge (Red. Anm.: Es sollte richtiger Weise PHP lauten; Siehe zur Reportage Reportage: Berger schraubte die Rechte sogar zusätzlich hinauf!) treffen können, dass gewisse Sachen eben nicht passieren. Diese Möglichkeiten hatte im Bereich der Webseite von Herrn Berger Host Europe nicht.

Faksimile aus dem Protokoll vom Landgericht Passau
Faksimile aus dem Protokoll vom Landgericht Passau

Auf Frage des Klägervertreters, ob Host Europe, in der Nacht vom 13./14.08. aufgrund der bestehenden Situation eine andere Möglichkeit gehabt, hat als die Webseite von Herrn Berger abzuschalten, erklärt der Sachverständige: Zu diesem Zeitpunkt nicht. Nachher hat es ja einvernehmliche Lösungsversuche in anderer Richtung gegeben.

Auf Frage des Klägervertreters, ob Host Europe im Sicherheitsbereich im Vergleich zu anderen Anbietern schlechter dasteht, erklärt der Sachverständige: Nein, es ist gleich gut oder gleich schlecht, wie man es sehen will. Man kann es so formulieren, dass notwendige, übliche und gängige Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Auf Frage des Beklagtenvertreters, ob es nicht möglich gewesen wäre, statt der Abschaltung der Adresse das Skript zu sperren. Herzu erklärt der Sachverständige: Es kommt natürlich darauf an, welche Leute um diese Uhrzeit vor Ort waren und wie ein solcher Eingriff in einen gemieteten Bereich geregelt ist.

Auf Nachfrage des Beklagtenvertreters, ob es andere Profider (Red. Anm.: Sollte richtiger Weise Provider lauten) so gemacht hätten, erklärt der Sachverständige: Das kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es Host Europe mittlerweile so macht, dass sie das Skript sperren. (Red. Anm.: Wir haben die Feststellung gemacht, daß HostEurope nach unserer Reportage, nicht nur die eigene Werbung bei abgeschalteten Kundenseiten weglässt, sondern im Falle von SPAM-Mißbrauch durch Dritte nunmehr das verursachende Script sperrt, ohne die Seite vollständig vom Netz zu nehmen - was übrigens andere Qualitäts-Webhoster längstens machen)

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