Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Gerichtsprotokoll LG Passau zur Klage von HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL

Host Europezur 1. Seite dieser Veröffentlichung Auf Frage, ob der Sachverständige bei der Beantwortung der Frage 3 auf Seite 9 des Gutachtens berücksichtigt hat, dass das Software-Programm Joomla von Host Europe den Kunden angeboten wird, erklärt der Sachverständige: Dies spielt für mich keine Rolle, da hier verschiedene Programme angeboten werden und Joomla hiervon eines der gängigsten ist, welches auch von vielen Usern benützt wird.

Auf Nachfrage: Es ist aber auch auf der FAQ-Seite nachzulesen, dass vom User die Sicherheitskonfigurationen vom Joomle nachzubessern sind. Herr Berger wurde auch extra noch per Mail auf diese Seite von Jumler verwiesen, (Red. Anm.: Sollte richtiger Weise Joomla lauten) wo die Lösungsmöglichkeiten aufgeführt sind. (Red. Anm.: Dem zertifizierten IT-Sicherheitsberater und Hackeropfer U. Berger hat HOST EUROPE jedoch tatsächlich zu Beginn der Ereignisse wie folgt u.a. vorgeworfen: zur Veröffentlichung "Vermutlich ist Ihr Mambo nicht auf dem neuesten Stand und bedarf eines Updates." Der Webhoster bezog sich auf das CMS MAMBO und gar nicht JOOMLA!)

Auf Frage des Beklagtenvertreters zur Herangehensweise an das Gutachten: (Red. Anm.: Es wurde die klare und eindeutige Frage an den SV gerichtet, ob er die Server von HOST EUROPE zur Erstellung des zur Veröffentlichung Gutachtens real in der Praxis überprüft hat - der SV hat diese Frage mit NEIN beantwortet!) Nachdem der Server in der damals fraglichen Konfiguration nicht mehr zur Verfügung stand, musste ich mich über Literatur und im Internet kundig machen. Meiner Meinung nach war dies durchaus ausreichend und gab mir die Möglichkeit, mir ein hinreichendes, sicheres Bild zur Beantwortung der Fragen zu machen. Der Server wurde von mir nicht im Sinne eines Penetrationstests überprüft.

Auf Frage des Veklagtenvertreters: (Red. Anm.: Die Frage lautete, mit welcher Sicherheitssoftware haben Sie die Server der Klägerin überprüft?) Ich habe keine eigene Sicherheitssoftware eingesetzt. Ich habe mich auf die üblichen Programme gestützt, insbesondere das Programm Nessus, wie schon im schriftlichen Gutachten dargelegt.

Auf Frage des Beklagtenvertreters, wie das CMS-Programm Joomla überprüft worden ist, erklärt der Sachverständige: Aufgrund eigener Erfahrung und Recherche.

Auf Frage, welche PAP-Version (Red. Anm.: Sollte richtiger Weise PHP-Version lauten) er überprüft habe, erklärt der Sachverständige: Ich habe keine PAP-Version überprüft. Dies war auch nach meiner Vorgehensweise gar nicht notwendig, um die Fragen beantworten zu können.

Keine weiteren Fragen an den Herrn Sachverständigen. Keine Anträge. Beschluss: Der Sachverständige bleibt unbeeidet und wird sodann entlassen. Das Ergebnis der Beweisaufnahme wird mit den Parteienvertretern erörtert, § 279 III ZPO.

Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung des Gerichts folgenden Beschluss:

Der Beschluss der 1. Kammer des Landgerichts Passau vom 05.07.2007 (Blatt 121 der Akte) wird dahingehend berichtigt, dasss der Beklagte mit Vornahmen nicht Wilhelm, sondern Walter Egon heißt.

Begründung: Es handelt sich um ein offensichtliches zur Veröffentlichung Schreibversehen.

Faksimilie aus dem Gerichtsprotokoll
Faksimile aus dem Gerichtsprotokoll (Siehe auch: zur Veröffentlichung "Fehlende Antworten und Oberflächlichkeit am LG Passau zum Fall HOST EUROPE"

Vom Vorsitzenden wird die Möglichkeit einer gütlichen Einigung angesprochen. Keine der Parteien will sich hierzu äußern. Parteienvertreter wiederholen die im Termin vom 31.05.2007 gestellten Anträge.

Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung des Gerichts folgenden Beschluss:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf

Donnerstag, den 24. Juli 2008
vormittags 09.00 Uhr,
Sitzungssaal 16/I.

Herzog
Vorsitzender Richter am Landgericht

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