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Gerichtsprotokoll LG Passau zur Klage von HOST EUROPE gegen DER GLÖCKEL
Auf Nachfrage: Es ist aber auch auf der FAQ-Seite nachzulesen, dass vom User die Sicherheitskonfigurationen vom Joomle nachzubessern sind. Herr Berger wurde auch extra noch per Mail auf diese Seite von Jumler verwiesen, (Red. Anm.: Sollte richtiger Weise Joomla lauten) wo die Lösungsmöglichkeiten aufgeführt sind. (Red. Anm.: Dem zertifizierten IT-Sicherheitsberater und Hackeropfer U. Berger hat HOST EUROPE jedoch tatsächlich zu Beginn der Ereignisse wie folgt u.a. vorgeworfen:
Auf Frage des Beklagtenvertreters zur Herangehensweise an das Gutachten: (Red. Anm.: Es wurde die klare und eindeutige Frage an den SV gerichtet, ob er die Server von HOST EUROPE zur Erstellung des
Auf Frage des Veklagtenvertreters: (Red. Anm.: Die Frage lautete, mit welcher Sicherheitssoftware haben Sie die Server der Klägerin überprüft?) Ich habe keine eigene Sicherheitssoftware eingesetzt. Ich habe mich auf die üblichen Programme gestützt, insbesondere das Programm Nessus, wie schon im schriftlichen Gutachten dargelegt. Auf Frage des Beklagtenvertreters, wie das CMS-Programm Joomla überprüft worden ist, erklärt der Sachverständige: Aufgrund eigener Erfahrung und Recherche. Auf Frage, welche PAP-Version (Red. Anm.: Sollte richtiger Weise PHP-Version lauten) er überprüft habe, erklärt der Sachverständige: Ich habe keine PAP-Version überprüft. Dies war auch nach meiner Vorgehensweise gar nicht notwendig, um die Fragen beantworten zu können. Keine weiteren Fragen an den Herrn Sachverständigen. Keine Anträge. Beschluss: Der Sachverständige bleibt unbeeidet und wird sodann entlassen. Das Ergebnis der Beweisaufnahme wird mit den Parteienvertretern erörtert, § 279 III ZPO. Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung des Gerichts folgenden Beschluss: Der Beschluss der 1. Kammer des Landgerichts Passau vom 05.07.2007 (Blatt 121 der Akte) wird dahingehend berichtigt, dasss der Beklagte mit Vornahmen nicht Wilhelm, sondern Walter Egon heißt. Begründung: Es handelt sich um ein offensichtliches
Vom Vorsitzenden wird die Möglichkeit einer gütlichen Einigung angesprochen. Keine der Parteien will sich hierzu äußern. Parteienvertreter wiederholen die im Termin vom 31.05.2007 gestellten Anträge. Der Vorsitzende verkündet nach geheimer Beratung des Gerichts folgenden Beschluss: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Donnerstag, den 24. Juli 2008 Herzog _____
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