Am Sonntag bemerkten wir innerhalb eines frei zugänglichen Verkaufsplatzes für Gebrauchtfahrzeuge einen unversperrten LKW. Nachdem in dieser Region am laufenden Band Eigentumsdelikte begangen werden, veranlaßte uns die Wahrnehmung um 11:54 Uhr die örtlich zuständige Polizeiinspektion darüber zu informieren. Unserem Wissen nach verfügt die Polizei über entsprechende Daten um ggf. Firmenbesitzer oder von diesen benannte Personen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren. Deshalb telefonierten wir mit der Polizeidienststelle, Dürfte man in diesem Fall eine Amtshaftungsklage einbringen? weiterlesen