Im Jahr 2009 deckten wir Ungeheuerlichkeiten beim BILLA zu Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf. Aus dem Anlaßfall resultierend bei dem BILLA-Dienstnehmer den Sperrbereich vor den Notausgängen als Privatparkplatz benutzten, führten wir in einer Blitzaktion Lokalaugenscheine in und bei BILLA-Märkten durch. Was sich bei diesen zum Arbeitnehmerschutz und der Sicherheit der Kunden nach der Arbeitsstättenverordnung zu Notausgängen und Brandschutz…