Im Zuge eines Asylantrages von Personen aus Sierra Leone, Uganda und Senegal hat als zuständige Instanz in den Niederlanden, der Raad van State den Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dies deshalb, weil die Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach den Vorschriften der Europäischen Union deren Richtlinie 2004/83/EG vom 29.4.2004 betreffen. Die betroffenen…