BILLA bricht auch weiterhin die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz

Im Jahr 2009 deckten wir Ungeheuerlichkeiten beim BILLA zu Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf. Aus dem Anlaßfall resultierend bei dem BILLA-Dienstnehmer den Sperrbereich vor den Notausgängen als Privatparkplatz benutzten, führten wir in einer Blitzaktion Lokalaugenscheine in und bei BILLA-Märkten durch. Was sich bei diesen zum Arbeitnehmerschutz und der Sicherheit der Kunden nach der Arbeitsstättenverordnung zu Notausgängen und Brandschutz feststellen ließ, war schlicht ein Skandal. Die Pressestelle von BILLA lehnte eine Stellungnahme zu den Gesetzesbrüchen ab. BILLA bricht auch weiterhin die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz weiterlesen