(Österreich) Dieser Frage wollten wir nachgehen, weil die Mitarbeiterin einer Filiale der Supermarktkette im Zuge einer Reklamationsabwicklung am 10.5. nicht nur Namen und genaue Anschrift des Kunden, sondern auch seine Telefonnummer verlangte. Auf den Einwand hinsichtlich der Bekanntgabe der Telefonnummer, daß HOFER bei Bedarf auch postalisch mit dem Kunden in Verbindung treten könnte, gab die Marktmitarbeiterin an, daß sofern der Kunde sein Geld zurückhaben haben wolle, er auch seine Telefonnummer am Kassenbeleg eintragen müsse. Dies erachteten wir quasi als Betätigt sich die HOFER KG als Datenkrake? weiterlesen