(Niederösterreich) Für die Befahrung der Hummelstraße in Hainburg an der Donau existiert seit langer Zeit ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t. Ausgenommen von dem Verbot sind Anrainerverkehr sowie Linienbusse. Letztgenannte befahren die Hummelstraße allerdings nur dann, wenn es zu einer Blockade, beispielsweise unfallbedingt, der Hauptroute, der B9 kommen würde, was selten der Fall ist.
Schlagwort: Verkehrspolitik
Privilegientum – Causa Privatparkplatz für einen Facharzt
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