(Österreich) Zwei neue politische Gruppierungen, die sich um den Einzug in den Nationalrat bemühen, haben die Schlagzeilen der Medien in den letzten Monaten mit ihren Aktivitäten mitgeprägt. Während sich die Partei des Millionärs Frank Stronach, das Team Stronach nach wie vor in einem Selbstzerfleischungsprozeß befindet und kein Tag vergeht, an dem nicht über Machtkämpfe zu Führungs- und Mandatsbesetzungen Sympathisanten abwenden läßt, zeugen die Taten von NEOS von einem ganz anderen Verständnis für die Bürger Österreichs tätig zu sein.
NEOS-Vorsitzender Dr. Matthias Strolz und sein Team punkten einmal mehr gegenüber dem politischen Mitbewerber mit Taten, denen Respekt zu zollen ist. Ob es nun die tatsächlich transparente Erstellung der Kandidatenliste für die Wahlen ist an denen alle Interessenten teilnehmen können oder es sich um die eingebrachte Anfechtung der Wiener Volksbefragung (7.-9.3.2013) handelt. Diese reichte Strolz heute am Verfassungsgerichtshof für NEOS ein. Die Volksbefragung war bereits schon im Vorfeld, beispielsweise durch die Fragestellung, massiv kritisiert worden. Die NEOS Wahlanfechtung, abgefaßt durch die Juristen Karl-Arthur Arlamovsky und Wolfram Proksch begründet sich auf drei wesentliche Punkte:
1. Das Wiener Volksbefragungsgesetz beinhaltet keine Anfechtungsmöglichkeit;
2. der Ausschluß von EU-Bürgern war europarechtswidrig und
3. die Fragestellung war insgesamt unklar und/oder suggestiv;
Dazu der Originalwortlaut zur Begründung der Eingabe:
„… wegen Rechtswidrigkeit der Fragestellung, hilfsweise auch wegen Gesetzwidrigkeit der zugrundeliegenden Verordnung und Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden Gesetzesbestimmungen der Wiener Stadtverfassung.“
Die Anfechtung der Wiener Volksbefragung stützt sich u.a. auf das Erkenntnis des VfGH vom 16. Juni 200 zu V 103/99, in der der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, daß die Fragen bei Instrumenten der direkten Demokratie klar und eindeutig sein müssen, um Mißverständnissen soweit wie möglich vorzubeugen und Manipulationen hintanzuhalten.
Dazu ein Auszug aus dem Originalwortlaut des Erkenntnisses:
Gerade Einrichtungen der direkten Demokratie erfordern es, daß das Substrat dessen, was den Wahlberechtigten zur Entscheidung vorgelegt wird klar und eindeutig ist, damit Manipulationen hintangehalten und Mißverständnisse soweit wie möglich ausgeschlossen werden können.[…] Bei Volksbefragungen ist die Klarheit der Fragestellung essentiell, und zwar unabhängig davon, wie intensiv eine Frage vor einer Volksbefragung diskutiert wurde […]
In seinem Statement zur Presse zu diesem bedeutenden Schritt zur Klärung und Überprüfung demokratiepolitisch bedenklicher Vorgänge durch den VfGH fordert Strolz einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Instrumenten der direkten Demokratie. Er wirft der SPÖ-GRÜNEN Regierung in Wien deren Schädigung durch solch eine Pseudo-Volksbefragung vor, die den Steuerzahler sieben Millionen Euro (!) gekostet hat und bezeichnet die Wiener Volksbefragung als „Rathausschmäh“.
Foto: © NEOS