Der gegenwärtige Winter beschert auch dem Osten Österreichs Schnee im Überfluß. Die weiße Pracht, eine wahre Freude für Kinder, für ältere Menschen und jene mit körperlichen Einschränkungen oftmals eine zusätzliche Erschwernis in der Alltagsbewältigung. So sicher wie jeden Winter hierzulande Schnee vom Himmel fällt, genauso sicher ist die Vielzahl von Hausbesitzern, die ihrer Verpflichtung zur Räumpflicht nicht nachkommen. So konnte beispielsweise in Hainburg an der Donau (NÖ) die mangelhafte Erfüllung, der im § 93 der Straßenverkehrsordnung festgelegten Freihaltung der Gehsteige in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr vielfach beobachtet werden. Oftmals sind es Besitzer von Einfamilienhäusern die als Zweitwohnsitz dienen, aber ebenso die zahlreichen Wohnobjekte die leer stehen und zum Verkauf angeboten werden, bei denen über längere Zeiträume die Räumpflicht gänzlich außer Acht gelassen wird. (Foto 1: Einfamilienhaus eines Ehepaares aus Wien in der Kriemhildengasse am 12.2.)
Die Folgen eines Sturzes wegen mangelhafter Schneeräumung für eine 41-jährige Bürgerin in Hainburg
Wenn man beispielsweise in Hainburg/D. ohne Parkschein in der Kurzparkzone ertappt wird, kassiert man ein Strafmandat, wenn allerdings berechtigtes Ärgernis bei Bürgerinnen und Bürgern wegen der Unterlassung der Schneeräumung bekundet wird, dann agiert die ÖVP/SPÖ-Koalitionsregierung mit „Zurückhaltung“, wie wir aus dem Rathaus von einem Beamten, der namentlich nicht genannt werden möchte, in Erfahrung bringen konnten. Doch gerade die ordnungsgemäße Freihaltung der Gehsteige und Gehwege sollte ein Anliegen sein, dem die Stadtverwaltung mehr Augenmerk schenken sollte; Der in der Gemeindezeitung jährlich veröffentlichte Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen ist, wie die Praxis zeigt, völlig nutzlos. Ein rigoroseres Vorgehen der Stadtverwaltung wird von zahlreichen Bürgern gefordert, die erzürnt auch uns auf die zahlreichen Mißstände in der Donaustadt hinweisen. Zu einschlägigen Haftungsfragen die sich aus Schadensereignissen ergeben können, hat der Verein für Konsumentenschutz (VKI) eine Zusammenfassung veröffentlicht, die unter diesem Link eingesehen werden kann.
Fußgänger müssen vom Gehsteig auf die Fahrbahn wechseln, weil die Politik des Rathauses gewissentlich wegsieht und untätig bleibt, statt dort zu strafen wo es offensichtlich notwendig ist (13.2.)
Firmenchef hat kein Geld um Dienstnehmer für Schneeräumung zu entlohnen
Etwas grotesk klingt dann diese Wahrnehmung: Ein Unternehmen, das von Hausbesitzern und Hausverwaltungen in Hainburg mit der Schneeräumung beauftragt wurde, beschäftigt eigens Dienstnehmer für den sogenannten Winterdienst. Als der Firmeninhaber mehrmals die Bezahlung des vereinbarten Lohns eines Dienstnehmers verschob und dann letztlich mitteilte, daß er nicht einmal Geld für die Betankung seines eigenen (Luxus)Firmenwagens hätte, kündigte der geringfügig beschäftigte Schneeschaufler. Jetzt ist der Fall bei der Arbeiterkammer – kaum zu glauben – es ging um einen Lohn von nur 386,25 € …
Knochenarbeit – Winterdienst: Der Chef zum Dienstnehmer: „Ich habe nicht einmal Geld um mein Auto zu betanken“