(Niederösterreich) Im Zuge der Recherchen zu dem sagenhaften Eklat des ehrenwerten Vizepräsidenten einer Wohltätigkeitsorganisation in einem Supermarkt in Hainburg, richteten wir an diesen eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung zur Stellungnahme. Aus gutem Grunde wählten wir für deren Übermittlung den Postweg. Am 14.10 wurde der Brief mittels Einschreiben mit Rückschein am Postamt Hainburg aufgegeben. Dem Mann, der mehrere Verbrechensopfer seines rechtskräftig verurteilten Verwandten öffentlich als „Huren“ bezeichnete, gaben wir die Möglichkeit bis Freitag, den 18. Oktober, 16 Uhr eine Stellungnahme abzugeben.
Am 16.10. zeigte die Online-Maske der Sendungsverfolgung der Österreichischen Post AG, daß unser an ihn gerichteter Brief am 15.10 übergeben wurde. Doch was uns in der Redaktion fehlte, war der vom Empfänger unterschriebene Rückschein!
Faksimile der Rechnung, des Aufgabescheines
Gestern, 18.10.2013 monierten wir fernmündlich das Ausbleiben deren Zustellung worauf wir aufgefordert wurden auf das Postamt zu gehen und einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Die Briefaufgabe erfolgte im einzigen Postamt der Kleinstadt in der sich auch die Adresse des Mannes befindet; die Portokosten doch beachtliche 4,92 € (öS 67,70 od DM 9,83!). Über unterschiedliche Kommunikationsschienen versuchten wir vergeblich eine rasche Klärung herbeizuführen wer und ob tatsächlich die Briefübergabe erfolgte, bis wir schlußendlich die Pressestelle der Konzernzentrale kontaktierten. Dort war man sichtlich mehr bemüht und so erhielten wir nach kurzer Zeit die notwendigen Angaben, allerdings wird erst ein Ermittlungsverfahren der Post AG Auskunft über den Verbleib des Rückscheines erbringen …
🙁
Update – 21.10:
Welch Überraschung – Rückschein aufgetaucht
Nach den oben geschilderten Ereignissen, tauchte der Rückschein heute im Postfach auf.