dürfte in Hainburg an der Donau (NÖ) ausgebrochen sein. Nur wenige Tage, nachdem wir eine eklatante Gefahrenstelle für Kinder und Jugendliche auf ihren täglichen Schulweg aufgezeigt haben (siehe Bericht), stolperten wir quasi über den nächsten verantwortungslosen Zustand. Diesmal nur knapp 200 Meter vom Eingang der Neuen Mittelschule Hainburg entfernt, in der Babenbergerstraße.
Fahrbahn mit Gegenverkehr – Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Hainburg müssen auf der Fahrbahn den Schulweg fortsetzen
Jedes Jahr weist das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) auf den Schulbeginn und die damit verbundene Gefahren für Schülerinnen und Schüler hin. 559 Kinder (!) wurden in Österreich im Jahr 2012 bei Verkehrsunfällen am Schulweg verletzt.
In der Babenbergerstraße waren die Schüler gezwungen, den Gehsteig zu verlassen und den Weg zur Schule über die Fahrbahn fortzusetzen. Dies deshalb, weil direkt auf dem Gehsteig Halte- und Parkverbotstafeln aufgestellt (!) und Baumaterialien gelagert waren. Dabei haben die Verkehrszeichen absolut nichts am Gehsteig verloren, wie auch die Baumaterialien, wie sich im Zuge unserer Recherchen herausstellen sollte. In Anbetracht dessen, daß akuter Handlungsbedarf gegeben war, kontaktierten wir noch an Ort und Stelle die Polizeiinspektion Hainburg/D. und ersuchten um umgehende Intervention. Wir gingen davon aus, daß somit ein Zustand hergestellt werden würde, der den Sicherheitserfordernissen entsprechen würde.
„Flucht“ zurück auf den Gehsteig – laut Stadtamt war diese Sperre nicht bewilligt – wie verantworten Hausbesitzer solche Zustände? (9.9. – 07:33 Uhr)
Doch die nächste Überraschung kam mit einem neuerlichen Lokalaugenschein am frühen Nachmittag. Die Situation war unverändert! Das bedeutet, daß die Schülerinnen und Schüler nach dem Ende des Schultags wieder über den ungesicherten Bereich ihren Nachhauseweg antreten mußten. Eine Rückfrage bei der Polizei ergab, daß deren Einsicht in den Bescheid diesen Zustand angeblich legitimierte. Wie das möglich sein konnte, dem wollten wir nun auf den Grund gehen und führten u.a. Erhebungen im Rathaus durch.
„Baustelle“ von 15.7. bis 30.9. | 2 ½ Monate !? – wird der Schulbeginn bedacht?
Während die sachbearbeitende Stelle im Amtshaus ausdrücklich mitteilte, daß eine Ablagerung von Baumaterialien am Gehsteig nicht bewilligt sei, sondern nur ein Baugerüst, kam durch eine Vertrauensperson bei der Polizei Delikates zu Tage: Die Polizei hätte den Bescheid begutachtet, tatsächlich sei dieser so schwammig und unpräzise abgefaßt, daß eine Blockierung/Sperre des Gehsteiges nicht ausdrücklich untersagt sei. Der Polizei seien aufgrund dieses Bescheides die Hände gebunden, sie könne gegen den derzeitigen Zustand wegen dieses „mangelhaften“ Bescheides nicht vorgehen. Mit diesen Angaben konfrontierten wir die Verantwortlichen im Rathaus; 10 Minuten später trafen zwei Vertreter der Stadtverwaltung bei der Gefahrenstelle ein. Wie schon im zuletzt aufgezeigten Fall bestätigten sie auch hier die Unzulässigkeit der Gegebenheiten.
Wie ernst sind die Bemühungen einer ÖVP-Stadtregierung um einen sicheren Schulweg zu nehmen, wenn solche Zustände herrschen? An der gekennzeichneten Stelle befindet sich der aufgezeigte Gefahrenbereich
Uns ging es in diesem Fall nicht Schuldzuweisungen, sondern einzig und alleine darum, daß unverzüglich ein Zustand hergestellt werden muß, der den Sicherheitserfordernissen der Fußgänger, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, nachkommt. Es kann nicht sein, daß im Bereich der Schulen Plakatständer auf Initiative des Herrn Landeshauptmanns Erwin Pröll, als Propaganda der ÖVP, Verkehrsteilnehmer auf den Schulbeginn und entsprechende Rücksicht hinweisen und andererseits die Stadtverwaltung im eigenen Wirkungsbereich nicht darauf achtet, daß ein sicherer Schulweg auch tatsächlich gewährleistet ist.