Wieso bekommt ein 70-jähriger Arzt einen privaten Parkplatz?

Privatparkplatz für einen 70-jährigen Internisten am Hauptplatz in Hainburg | Foto: DerGloeckel.euWillkommen in der Bananenrepublik! 2-3 malige Verlängerung lt. Rathaus für den Privatparkplatz des Dr. W. am Hauptplatz

(Hainburg – NÖ) Diese Frage beschäftigt uns seit dem Sommer dieses Jahres. Die Kirchengasse im Zentrum der Mittelalterstadt wurde im Sommer aufgegraben, neue Leitungen verlegt und eine Umgestaltung vorgenommen. Jetzt einmal abgesehen davon, daß die Arbeiten vor Schulbeginn hätten abgeschlossen sein sollen, weil sie eine wichtige Verbindungsstraße zur Volks- und Neuen Mittelschule ist, befindet sich auch das Wohnhaus und die Ordination des Facharztes W. darin. Am Hauptplatz, direkt neben der Kirche wurden wir dann im Sommer auf einen Parkplatz aufmerksam, der mit einem Halte- und Parkverbotszeichen mit dem Zusatz „ausgenommen Arzt“ versehen ist. Dieser Abstellplatz befindet sich etwa 150m vom Wohnhaus des W. entfernt.

Wie unsere Recherchen ergaben hat man dem 70jährigen Facharzt diesen „Sonderparkplatz“ seitens des Rathauses eingerichtet, weil die Kirchengasse gesperrt war und er dort ebenfalls über einen Privatparkplatz auf öffentlichem Straßengrund verfügt. Der kritische Bürger stellt sich schon die berechtigte Frage, welche Begründung ins Treffen geführt werden kann, die die Einrichtung eines Privatparkplatzes für einen 70jährigen Internisten in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone rechtfertigen kann?

Die Hauseinfahrt des Arztes W. | Foto: DerGloeckel.euDie Hauseinfahrt des Internisten in der Kirchengasse – wurden hier einmal Umbauarbeiten vorgenommen – war/ist hier nicht Platz für ein Fahrzeug?

Mit Unterstützung des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Rechtsabteilung eines Automobilfahrerclubs recherchieren wir die grundsätzliche Thematik aus juristischer Sicht und bis dato konnten wir alle keine rechtliche Grundlage finden, die diesen „Sonderparkplatz“ legitimieren würde. Dem Ersuchen in den Formalakt der Bewilligung für das Halte- und Parkverbot in der Kirchengasse Einschau nehmen zu können, konnte das Stadtamt Hainburg nicht folgen; nicht weil man nicht wollte, sondern einfach deshalb, weil der Akt trotz intensivster Bemühungen in den letzten Monaten nicht gefunden werden konnte!

Annähernd seit 3 Wochen warten wir nun auf die Beantwortung unserer einschlägigen Presseanfrage an das Rathaus. Und weil der Privatparkplatz des Herrn Doktor W. nun mit 15. Oktober nach mehrmaliger Verlängerung endgültig aufgehoben wird und sein „Privatparkplatz“ auf öffentlichen Straßengrund in der Kirchengasse wieder zur Verfügung stehen wird, entschlossen wir uns zu einem ungewöhnlichen Schritt.

Wir stellten unser Fahrzeug innerhalb dieses Privatparkplatzes, der lt. Rathaus extra für den Internisten seitens der Stadtgemeinde Hainburg eingerichtet wurde, heute ab; warteten auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug der Polizei, stoppten dieses und erstatteten SELBSTANZEIGE.

Jetzt wird im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens zu klären sein, ob wir in einem Land leben indem offensichtlich Privilegierte einen reservierten „Privatparkplatz“ auf Kosten des Steuerzahlers haben dürfen während der unprivilegierte Fahrzeuglenker zusätzlich auch noch Parkgebühren zu entrichten hat. Denn nicht nur, daß dem Arzt eine eigene Abstellfläche freigehalten wurde, sie befand sich auch noch in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone von Hainburg, der Mittelalterstadt

UPDATE:

Die Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha stellte nach unserer Selbstanzeige das Verwaltungsstrafverfahren ein, was die Rechtswidrigkeit des Sonderparkplatzes unter Beweis stellt.

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