Privilegientum – Causa Privatparkplatz für einen Facharzt

die unendliche Geschichte

(Niederösterreich) Mehrfach veröffentlichten wir den Status zur laufenden Recherche der Thematik eines Halte- und Parkverbotes, das für einen 70jährigen Internisten in Hainburg errichtet wurde. Am 25. September (!) richteten wir zu diesem Fall eine Presseanfrage an das Stadtamt Hainburg, dessen Einlangen auch bestätigt wurde. Für uns handelt es sich um einen Fall politischer Freunderlwirtschaft, der gegenwärtig auch aufzeigt, daß die Opposition in Hainburg praktisch nicht mehr existiert; wie wären solche Gegebenheiten sonst überhaupt möglich?

Privilegientum für Arzt in Hainburg | Foto: DerGloeckel.euWir bleiben beharrlich – mit welchem Recht hat der 70-jährige Internist einen Privatparkplatz gegenüber seinem Wohnhaus mit Ordination und über den Zeitraum des Sommers in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone im Stadtzentrum bekommen? Ein Fahrzeug (beige) des begünstigten Bürgers ist hier am privilegierten Abstellplatz geparkt.

Zwischenzeitlich hatten wir in dieser Angelegenheit auch die Möglichkeit den Stadtamtsdirektor Rieder zu befragen, ob die Halte- und Parkverbotstafeln in der Kirchengasse nunmehr gegen Parkverbotstafeln ausgetauscht worden wären? (Anm.: Die Bauarbeiten sind dort zwar noch nicht ganz abgeschlossen, allerdings ist die Straße für den Verkehr wieder freigegeben worden). Rieder zeigte sich überrascht, daß der Privatparkplatz des Arztes, nächst dessen Wohnhaus & Ordination nicht mehr mit Halte- und Parkverbotstafeln, sondern nur noch Parkverbotstafeln gekennzeichnet ist. Er hätte keine Ahnung wer, wann und warum ggf. ein Austausch erfolgt worden wäre.

Presseanfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz | Faksimile: DerGloeckel.euDie Presseanfrage vom 25.9.2013 blieb unbeantwortet – nun wurde sie neuerlich unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz geschickt

Wie auch immer, am heutigen Tag haben wir die einschlägige Anfrage, die Klärung darüber bringen soll, warum einem 70-jährigen Facharzt ein Privatparkplatz eingerichtet wurde, neuerlich unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz an das Rathaus gerichtet. Fortsetzung folgt –

Schreibe einen Kommentar