Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Vierte Niederlage von HOST EUROPE vor dem OLG München gegen DER GLÖCKEL

HOST EUROPE"Wer A sagt, muß auch B sagen" - so lautet ein altes Sprichwort dessen Bitterkeit die HOST EUROPE GmbH nun auszukosten hat. Begonnen hatte alles mit einer Exklusivreportage in der dem Konzern eklatante Mängel im Management innerhalb eines Falles von Hackerangriffen nachgewiesen wurden. Und wer auf seinen Ruf bedacht ist und zumindest die Öffentlichkeitsarbeit penibel betreibt, dem kann offensichtlich öffentlich aufgezeigte Kritik Sodbrennen bescheren. Dies kann unter anderem auch daraus abgeleitet werden, weil das Unternehmen auch eine Liste mit allen Internetadressen einforderte unter denen die einschlägige Pressemitteilung veröffentlicht wurde.

Anstelle sich eingehend mit der Presseanfrage inkl. der Abläufe und Schlußfolgerungen auseinanderzusetzen, zog die HOST EUROPE GmbH die Beschreitung eines anderen Weges vor: Vorerst versuchte der Webhoster seinen eigenen Kunden, der Opfer von Hackerangriffen wurde (zertifizierter IT-Sicherheitsberater), mittels eines Sonderangebotes zu ködern. Unter der Bedingung - Link "nicht verhandelbar", "vorsichtiger" mit der Aussage zu sein, daß die Server von HOSTEUROPE leicht hackbar wären, wurde ihm ein Sonderangebot für den Bezug eines eigenen Servers offeriert. Zitat: "Desweiteren werden Sie mit Ihren Behauptungen, dass unsere Server "sehr leicht" hackbar sind und es auch regelmässig werden etwas vorsichtiger sein". Dies wurde vom Kunden abgelehnt und als Link "Drachenfutter" bezeichnet. Die Reportage wurde veröffentlicht und der Konzern forderte dann beim Herausgeber die Link vollständige Löschung von Link "Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt". Diese Forderung war einem Link Zensurversuch gegenüber der freien und unabhängigen Presse gleichzustellen - die Löschung wurde abgelehnt. Die 1. Niederlage für den Konzern, der sich den Slogan World Class Internet Hosting auf die Fahnen heftet und der auch nicht davor scheut sich gegenüber dem Gericht mit einer Auszeichnung zu Link rühmen, die vom Branchenverband eco Verband der Deutschen Internetwirtschaft e.V. stammt, dem HOST EUROPE selbst seit 2004 angehört!

Hacker implantierten auch dies in das Webpack des HOST EUROPE-KundenDer Weigerung der Löschung folgte dann ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit zeitgleicher Einbringung einer Link Klage wegen angeblich rufschädigender Äußerungen am Landgericht Passau (AZ: 4 O 880/06). Das LG Passau erließ jedoch keine einstweilige Verfügung - die 2. Niederlage für HOST EUROPE. Während der 4. Zivilsenat in der 1. Güteverhandlung noch HOST EUROPE nahelegte die Klage wegen geringer Erfolgsaussichten Link zurückzuziehen, kam es dann im Zuge der Prozeßwiederholung (AZ: 1 O 171/07), weil dem Gericht bzw. HOST EUROPE ein Fehler im Verfahren unterlief, überraschender Weise zu einer anderen Link rechtlichen Beurteilung durch die 1. Zivilkammer unter dem Vorsitz des Link Richters Herzog. (Bild rechts: Auch dies Implantierten die Hacker auf dem Server von HOST EUROPE)

Zwischen dem Herausgeber und Herzog kam es zu Link unterschiedlichen Link Kontroversen die sich auch innerhalb eines Telefonates zutrugen, das der Journalist aufgezeichnet hat, die sich offensichtlich auf dessen Unparteilichkeit niedergeschlagen haben und in einem Justizskandal gipfelten. So hat Richter Herzog beispielsweise einen Sachverständigen dazu berufen ein Gutachten über Link falsche Zitate, die zusätzlich Inhalt einer Presseanfrage waren, zu erstellen. In dem Urteil vom Landgericht Passau unterlag dann der Konzern in Link 4 von 6 beklagten Punkten - die 3. Niederlage.

Innerhalb offener Frist legte GLÖCKEL dann Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Vorerst wollte das OLG München die Berufung abweisen, erkundigte sich jedoch vor schriftlicher Abweisung bei dem Rechtsvertreter Glöckels, RA Klaus Walkerling, etwas genauer über den Hintergrund des Journalisten.

Die vorläufig 4. Niederlage für HOST EUROPE folgte, als das OLG dann in einem weiteren beklagten Punkt zu Gunsten des Journalisten urteilte. Beginnend mit der beabsichtigten Zensur stürzte somit Schritt für Schritt das Kartenhaus von HOST EUROPE gegen die unabhängige und freie Presse zusammen. Und weil das Gerichtsverfahren vor dem LG Passau und OLG München abseits der "Normen" der Rechtsstaatlichkeit verlief, wird im Juni 09 die Berufung durch Beschwerde des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Artikel 6 sowie 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgen. Betroffen von dieser Eingabe sind die Artikel zum Recht auf ein faires Verfahren sowie der Freiheit der Meinungsäußerung.

HOST EUROPE wird durch die Kanzlei SIWE - Sinzger & Partner, RA Mark Peters und der Herausgeber von RA Klaus Walkerling der Rechtsanwaltskanzlei Heupgen vertreten.

An dieser Stelle erfolgt nun die vollständige Veröffentlichung des Urteils vom Oberlandesgericht München, AZ: 18 U 4388/08 zu AZ: 1 O 171/07 LG Passau; Zur Eingabe an den EGMR erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.

Urteil vom OLG MünchenURTEIL

In dem Rechtsstreit Host Europe GmbH, xxx gegen Walter Egon Glöckel, xxx wegen Unterlassung erlässt der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Weidenkaff, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Angerer und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Spangler aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2.12.2008 folgendes

ENDURTEIL:

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 28.7.2008 in Ziffer I. 1. dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Beklagte 1/6 und die Klägerin 5/6. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte 1/3 und die Klägerin 2/3.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

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