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Vierte Niederlage von HOST EUROPE vor dem OLG München gegen DER GLÖCKEL
Anstelle sich eingehend mit der Presseanfrage inkl. der Abläufe und Schlußfolgerungen auseinanderzusetzen, zog die HOST EUROPE GmbH die Beschreitung eines anderen Weges vor: Vorerst versuchte der Webhoster seinen eigenen Kunden, der Opfer von Hackerangriffen wurde (zertifizierter IT-Sicherheitsberater), mittels eines Sonderangebotes zu ködern. Unter der Bedingung -
Zwischen dem Herausgeber und Herzog kam es zu Innerhalb offener Frist legte GLÖCKEL dann Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Vorerst wollte das OLG München die Berufung abweisen, erkundigte sich jedoch vor schriftlicher Abweisung bei dem Rechtsvertreter Glöckels, RA Klaus Walkerling, etwas genauer über den Hintergrund des Journalisten. Die vorläufig 4. Niederlage für HOST EUROPE folgte, als das OLG dann in einem weiteren beklagten Punkt zu Gunsten des Journalisten urteilte. Beginnend mit der beabsichtigten Zensur stürzte somit Schritt für Schritt das Kartenhaus von HOST EUROPE gegen die unabhängige und freie Presse zusammen. Und weil das Gerichtsverfahren vor dem LG Passau und OLG München abseits der "Normen" der Rechtsstaatlichkeit verlief, wird im Juni 09 die Berufung durch Beschwerde des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Artikel 6 sowie 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgen. Betroffen von dieser Eingabe sind die Artikel zum Recht auf ein faires Verfahren sowie der Freiheit der Meinungsäußerung. HOST EUROPE wird durch die Kanzlei SIWE - Sinzger & Partner, RA Mark Peters und der Herausgeber von RA Klaus Walkerling der Rechtsanwaltskanzlei Heupgen vertreten. An dieser Stelle erfolgt nun die vollständige Veröffentlichung des Urteils vom Oberlandesgericht München, AZ: 18 U 4388/08 zu AZ: 1 O 171/07 LG Passau; Zur Eingabe an den EGMR erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.
In dem Rechtsstreit Host Europe GmbH, xxx gegen Walter Egon Glöckel, xxx wegen Unterlassung erlässt der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Weidenkaff, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Angerer und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Spangler aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2.12.2008 folgendes ENDURTEIL: I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 28.7.2008 in Ziffer I. 1. dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen. III. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Beklagte 1/6 und die Klägerin 5/6. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte 1/3 und die Klägerin 2/3. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. V. Die Revision wird nicht zugelassen. © Copyright DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten |
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